Frage: Elterngeld strecken & Arbeiten

Hallo, wir denken über ein zweites Kind nach (unsere Tochter ist jetzt 14 Monate, und bei der Geburt des zweiten Kindes 22-26 Monate alt (denke ich mal :))), und mich beschäftigt momentan das Elterngeld. Meine Frau ist nun, wie es ist, wenn ich mir das Elterngeld (für 12 Monate) auf zwei Jahre strecken lassen. Klar, ich bekomme dann jeden Monat nur die Hälfte von dem was ich bekommen würde, wenn ich es nicht strecken würde. Aber: wie ist mit eine zusätzlichen Tätigkeit im 1. Jahr + im 2. Jahr? Wieviel Stunden darf ich arbeiten, wie wird der Zuverdienst angerechnet? Steuerlich denke ich, dass es keinen Unterscheid gibt, oder muss man das Elterngeld ohne Streckung bei der Steuererklärung angeben? Viele Fragen - und vielen Dank schon mal im Voraus. LG Sabine

Mitglied inaktiv - 13.10.2010, 11:02



Antwort auf: Elterngeld strecken & Arbeiten

Hallo, man darf 30 Std/ Wo. arbeiten. Der Verdienst im 2. Jahr wird nicht angerechnet LiebeGrüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 14.10.2010



Antwort auf: Elterngeld strecken & Arbeiten

Hallo, alles was du innerhalb der ersten 12 Monate zuverdienst wird angerechnet. Danach nicht mehr. VlG Annette

Mitglied inaktiv - 13.10.2010, 14:13



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