Frage: Elterngeld splitten

Liebe Frau Bader, wir werden im Januar Eltern und ich möchte gern 2 Jahre zu Hause bleiben da es bei uns keine Krippenplätze gibt. Wir hatten uns gedacht das Elterngeld zu splitten und das ich nach dem 1sten Jahr 400 Euro oder ein wenig mehr zu verdiene... Ist das möglich oder wird das dazu verdiente Geld angerechnet? was würde mir denn noch bleiben von den 400 Euro? Vielen Dank für Ihre Hilfe Anke Schmidt

Mitglied inaktiv - 27.08.2008, 10:20



Antwort auf: Elterngeld splitten

Hallo, aller Verdienst wird angerechnet, aber Sie bekommen mind. 300 € Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 27.08.2008



Antwort auf: Elterngeld splitten

Grundsätzlich kannst du das EG splitten - im Antrag angeben. Was du im 1. Jahr dazuverdienst wird ggf. angerechnet - das hängt aber von deinen persönlichen Verhältnissen, deinem EG-Anspruch ab. Kannst du dir genau ausrechnen unter http://www.bmfsfj.de/Elterngeldrechner/navidirekt.do

Mitglied inaktiv - 27.08.2008, 22:02



Antwort auf: Elterngeld splitten

Danke für Ihre Antwort , doch war mir das was sie mir hier schreiben schon alles ganz klar. Meine Frage war ob ich N A C H 12 Monten Geld verdienen kann ohne Abzüge wenn ich das Elterngeld auf 24 Monate splitte... Nun hab ich endlich eine Antwort : Leider nicht von Ihnen aber da es wahrscheinlich mehrere gibt die das wissen wollen hier die Antwort : Die ersten 12 Monate wird verrechnet ( Bezugszeitraum), die 12 danach ist es denen egal. Hatte deswegen extra bei der Elterngeldkasse angerufen

Mitglied inaktiv - 27.08.2008, 23:00



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