Elterngeld splitten + Kündigung der Arbeitsstelle

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Elterngeld splitten + Kündigung der Arbeitsstelle

Hallo, unsere kleine Familie steht im Moment vor einer relativ komplexen Entscheidung. Zur Situation: Unser Kind ist am 10.11. zur Welt gekommen. Meine Frau(die Mutter) und ich (der Vater) wollen gemeinsam Elterngeld beziehen und es dabei wie folgt aufteilen. Sie wird 2 Monate Elterngeld beziehen, und ich würde gerne die 10 Monate Elterngeld beziehen. 2 Monate werden meines Wissens abgezogen, weil meine Frau nach Geburt 8 Wochen Mutterschaftsgeld beziehen wird. Bei mir ist die Situation jedoch komplexer. Bei meinem Arbeitgeber habe ich bereits die ersten beiden Monate Elternzeit beantragt und werde somit Anfang Januar 2016 die Arbeit wieder aufnehmen. Jedoch habe ich vor mein Arbeitsverhältnis zum 01.04.2016 zu beenden. Jetzt ist die Frage, ob ich das Elterngeld (8 Monate) wie folgt splitten kann? Also für die Lebensmonate 1 und 2 und dann beginnend mit dem 10.4.2016 für die Lebensmonate 6 bis 12. Wird den dafür noch ein gesonderter Elternzeitantrag bei meinem AG benötigt oder ist das Elterngeld an den bestehenden Elternzeitantrag (für die ersten zwei Lebensmonate) gekoppelt? Habe diesbezüglich leider nichts im großen Netz gefunden, weshalb ich hier für eine Antwort sehr dankbar wäre. Vielen Dank. Sonnenbuch

von Sonnenbuch am 10.11.2015, 10:07



Antwort auf: Elterngeld splitten + Kündigung der Arbeitsstelle

Hallo, wenn Sie das Elterngeld aufteilen, muss es in den ersten 14 Monaten genommen werden. Wenn Sie splitten eben entsprechend länger. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 13.11.2015



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