Elterngeld splitten - Einkommen im 2. Jahr

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Elterngeld splitten - Einkommen im 2. Jahr

Hallo Frau Bader, ich möchte die Auszahlung meines Elterngeldes auf 2 Jahre splitten lassen. Würde ein Verdienst, z.B. Einstieg in TZ beim alten Arbeitgeber, im 2. Jahr auf mein Elterngeld angerechnet werden? Mit freundlichen Grüßen, semiramis

von semiramis am 07.08.2013, 13:32



Antwort auf: Elterngeld splitten - Einkommen im 2. Jahr

Hallo, Nein. Liebe Grüße, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 13.08.2013



Antwort auf: Elterngeld splitten - Einkommen im 2. Jahr

Nein, wird es nicht. Ab dem 1. Geburtstag deines Kindes kannst Du jeden Zuverdienst behalten. Das Elterngeld gilt für die Elterngeldkasse zum 1. Geburtstag als ausbezahlt. Die Splittung des EG wird nur wie eine Bank verwaltet. Das was Du dann dazu verdienst, darfst Du komplett behalten.

von Sonni74LS am 09.08.2013, 13:14



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