Hallo Frau Bader,
ich möchte die Auszahlung meines Elterngeldes auf 2 Jahre splitten lassen. Würde ein Verdienst, z.B. Einstieg in TZ beim alten Arbeitgeber, im 2. Jahr auf mein Elterngeld angerechnet werden?
Mit freundlichen Grüßen,
semiramis
von
semiramis
am 07.08.2013, 13:32
Antwort auf:
Elterngeld splitten - Einkommen im 2. Jahr
Hallo,
Nein.
Liebe Grüße,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 13.08.2013
Antwort auf:
Elterngeld splitten - Einkommen im 2. Jahr
Nein, wird es nicht. Ab dem 1. Geburtstag deines Kindes kannst Du jeden Zuverdienst behalten.
Das Elterngeld gilt für die Elterngeldkasse zum 1. Geburtstag als ausbezahlt. Die Splittung des EG wird nur wie eine Bank verwaltet. Das was Du dann dazu verdienst, darfst Du komplett behalten.
von
Sonni74LS
am 09.08.2013, 13:14