Frage: Elterngeld / selbständig

Guten Tag! Wir bekommen Ende Juni unser 2. Kind (das 1. wird kurz zuvor 3). Ich bin selbständig und möchte 12 Monate zu Hause bleiben, meine Mann (Beamter) den 13. und 14. Monat. Auf welchen Zeitraum bezieht sich die Berechnung in meinem Fall? Das letzte Kalenderjahr oder die letzten 12 Monate? Im 2. Fall - werden 3 Monate vor der Geburt (Beschäftigungsverbot bzw. AU, da Risikoschw.) ebenfalls in die Berechnung einbezogen? Verdiene in dieser Zeit nichts. Welche wirtsch. Unterlagen sind zur Beantragung notwenig? Vielen Dank! schmaudie

Mitglied inaktiv - 23.02.2009, 13:31



Antwort auf: Elterngeld / selbständig

Hallo, ohne AG auch keine EZ und kein BV. Es zählen die letzten 12 Mo.vor der Geburt. Bei AN werden Verdienbsteinbussen wegend er SS nicht mit einberechnet, deshalb bei Ihnen mglw auch nicht. Aber Selbständig heißt auch eigenes Risiko Es müssen die Unterlagen von den Bilanzen vorgelegt werden.

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 23.02.2009



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