Guten Tag,
Im Moment beziehe ich Elterngeld plus bis September 2020. Jetzt bin ich wieder schwanger und hätte im Februar ET.
Ich hätte folgende Fragen:
Bekommt man unabhängig davon für Kind 1 und Kind 2 Elterngeld. Oder wird mit das Elterngeld plus gekürzt wenn das 2. Da wäre?
Was wird für die Berechnung für das 2. Kind ausgeklammert? Der komplette Bezugszeitraum?
Wie hoch ist der Anspruch auf Mutterschutzgeld für Kind 2. Auf Höhe des vorherigen Gehalt berechnet oder Elterngeld plus Höhe?
Freundliche Grüße
von
terrorgirl007
am 18.07.2019, 16:31
Antwort auf:
Elterngeld plus wieder schwanger
Hallo,
es gelten die letzten 12 Mo. vor der Geburt. Bei Nichtselbständigen wird dann der Bezug von MG ausgeklammert, ausserdem EG von Kind 1 bis zum 14 LM.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 22.07.2019
Antwort auf:
Elterngeld plus wieder schwanger
Ausgeklammert wird nicht der ganze Bezugszeitraum. Sondern nur bis zum 14. Lebensmonat Kind 1
Volles Mutterschaftsgeld gibt es wenn du die ez von Kind 1 auf einen Tag vor neuen Mutterschutz beendest
Das restliche EG musst dir vor Mutterschutz auszahlen lassen. Es wird sonst verrechnet
Das neue Elterngeld bezieht sich auf die 12 Monate vorher, wobei Monate mit eg+ (bis 14. Lebensmonat) und Mutterschutz Leistungen ausgeklammert werden. Solltest du jetzt Teilzeit arbeiten, erhöht es das eg ; ohne mindert jeder Monat das neue Elterngeld ( ausser die ausgeklammerte Monate). Ich weiß ja nicht wie alt Kind 1 ist?
Mitglied inaktiv - 18.07.2019, 17:31