Hallo Frau Bader, ich bin etwas verweirrt, was man den am besten nach der Geburt des Kindes beantragen soll: Mutterschaftsgeld oder Elterngeld? Oder ist beides gleich? Wenn ich doch die Elternzeit beantrage, läuft die von der Geburt des Kindes an für z.B. 2 Jahre, oder 2 Jahre nach dem Mutterschutz (also 8 Wo nach der Geburt)?? Danke für Ihre Aufklärung?
von milaaa am 25.04.2012, 11:38