Frage: Elterngeld oder Arge? nach Geburt

Ich hatte ein befristeten Vertrag, der am letzten Arbeitstag vor meinen Mutterschutz endete. Ich habe fuer jetzt einen Antrag bei der Arge gestellt. (Alleinerziehend). Und hatte zuvor mehr als 12 Monate durchgehend gearbeitet. Bekomme ich nach der Geburt auch 67% Elterngeld? Ach ja, ich werde nach einem halben Jahr in meiner alten Firma wieder arbeiten also ab April 09. Soll ich mich nach der Geburt als arbeitsuchend bereitstellen oder bis dahin von der Arge leben?? Und noch eine Frage...Wieviel muss der zukuenftige Vater Unterhalt zahlen nach BGB 1615, wenn er 1600 Euro verdient und fuer seinem ersten Sohn 250 Euro Unterhalt zahlt? Die Arge kann mir keine Auskunft geben...

Mitglied inaktiv - 21.08.2008, 14:43



Antwort auf: Elterngeld oder Arge? nach Geburt

Hallo, 1. Sie bekommen bis zum letzten Tag des Mutterschutzes ArbGeld i, danach nur noch, wenn Sie dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen, also eine Unterbringungsmögllichlkeit für das Kind haben. Ansonsten evtl. Leistungen von der ARGE 2. Unterhalt darf ich hier nicht berechnen - lesen Sie die Hinweise Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 21.08.2008



Antwort auf: Elterngeld oder Arge? nach Geburt

Ich würde a) Elterngeld ausrechnen http://www.bmfsfj.de/Elterngeldrechner/ - nur das normale Netto nehmen - keine Sonderzahlungen wie Weihnachtsgeld - dort kannst du auch sehen, wieviel EG dir bleibt, wenn du nach 6 Monaten wieder arbeiten möchtest b) das Jugendamt aufsuchen und die Unterhaltsfrage klären c) bei der ARGE einen Antrag stellen - evtl. kommt auch der Kinderzuschlag http://www.bmfsfj.de/Kinderzuschlagrechner oder Wohngeld in Frage

Mitglied inaktiv - 21.08.2008, 23:05



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