Hallo Frau Bader,
ich muss Sie jetzt nochmal dazu befragen.
Seit 1.1.2011 gilt ja die neue Regelung, dass das Elterngeld auf Hartz 4 und Kindergeldzuschlag angerechnet wird, bei vorangegangener Berufstätigkeit 300€ Freibetrag.
Nun betrifft es mich leider doch. Da ich es auf 2 Jahr gesplittet habe, hab ich nur einen Freibetrag von 150€?
Beekannte haben gesagt, dass diese Regelung rechtswidrig sei, stimmt das? Wenn ja, auf welcher Grundlage?
Danke & Gruß
Mitglied inaktiv - 19.01.2011, 11:21
Antwort auf:
Elterngeld - neue Regelung bei Kindergeldzuschlag/Hartz 4
Hallo,
die meisten haben noch letztes Jahr das Splitting widerrufen.
Bisher war das Elterngeld in Höhe von 300 Euro monatlich bei diesen Leistungen anrechnungsfrei. Künftig wird das Elterngeld hier grundsätzlich vollständig als Einkommen berücksichtigt. Sofern Sie eine der genannten Leistungen zusätzlich zum Elterngeld beziehen, kann sich Ihr Anspruch auf die jeweilige Leistung dadurch verringern.
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 19.01.2011