Frage:
Elterngeld nachträglich nochmal beantragen?
Hallo,
uns ist heute aufgefallen dass wir für meinen 1. Monat Elternzeit im Sommer 2015 und auch die Monate 2 & 3 im Januar/ Februar 2016 kein Elterngeld bekommen haben. Meine Frau hatte den Antrag auf Elternzeit damals gemacht, und auch einen Bescheid bekommen. Ich hatte meine Angaben mit dem selben Account ergänzt und den Antrag abgeschickt (ganz sicher). Dummerweise ist uns wie gesagt erst heute aufgefallen dass nichts bezahlt wurde. Kann uns jemand sagen ob wir die 3 Monate Elterngeld im Nachhinein noch bekommen? Habe hier gelesen man bekommt EG auch im Nachhinein, wenn der Antrag in den ersten 14 Lebensmonaten gestellt wird (was noch der Fall wäre). Wenn ja, würden wir auch das Geld für den Monat im Sommer noch bekommen oder nur für Januar/ Februar? Ich hoffe auf eure Hilfe und eure Antworten. Und Häme bitte nur in geringem Maß, habe mich heute schon 15h über mich selbst geärgert...
Danke vorab.
von
Boyd
am 21.02.2016, 01:03
Antwort auf:
Elterngeld nachträglich nochmal beantragen?
Hallo,
Farge ist doch, ob es richtig beantragt und nur nicht gezahlt wurde oder falsch/ Gar nicht benatragt.
Suchen Sie am besten die EG-Stelle auf und klären Sie das.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 22.02.2016
Antwort auf:
Elterngeld nachträglich nochmal beantragen?
Hallo,
Elterngeld kann man 3 Monate rückwirkend beantragen.
Allerdings gibts Elterngeld nur, bis das Kind höchstens 14 Monate ist und für beide Elternteile zusammen höchstens 14 mal.
Liebe Grüße
Luvi
von
luvi
am 21.02.2016, 06:52
Antwort auf:
Elterngeld nachträglich nochmal beantragen?
Hat Deine Frau Mutterschaftsgeld bekommen?
Das wird mit dem Elterngeld verrechnet, und da das Mutterschaftsgeld in der regel höher ist wie das Elterngeld, wird beim Elterngeld zwar die Monate abgezogen, aber eben nicht ausgezahlt.
Ansonsten auf den Bescheid schauen. Da müsste ja stehen was ihr welchen Monat bekommt. Bei uns war damals jeder Monat einzeln gelistet.
Mitglied inaktiv - 21.02.2016, 08:37
Antwort auf:
Elterngeld nachträglich nochmal beantragen?
Das Mutterschaftsgeld wird ja aber nur gegen das Elterngeld der Mutter gerechnet, nicht vom Vater...
Für die 2016er Monate kann man es jetzt ggf. noch beantragen und hoffen,dass es schnell bearbeitet wird. Wenn es schon mal beantragt wurde, muss es ja auch einen Bescheid geben...
Wurde EG oder EGPlus beantragt? Bei EGPlus würde noch ein Monat fehlen und vielleicht wurde deshalb nicht gezahlt?
LG Lilly
Mitglied inaktiv - 21.02.2016, 08:56
Antwort auf:
Elterngeld nachträglich nochmal beantragen?
Danke erstmal für eure Antworten!
Also meine Frau hat alles ordnungsgemäß bekommen, sie hat auch einen Bescheid.
Problem ist dass ich KEINEN Bescheid bekommen habe, obwohl ich alles eingereicht hatte. Online müsste das zwar hinterlegt sein, aber auf den Account kann ich nicht mehr zugreifen. Ich hoffe ich kann zumindest noch für die 2 Monate in 2016 EG beantragen.
Wir hatten EG beantragt, nicht EGplus.
von
Boyd
am 21.02.2016, 10:10
Antwort auf:
Elterngeld nachträglich nochmal beantragen?
Aber EG gibts für den Vater nur 2 Monate wenn die Mutter 12 nimmt. Hast du die EZ auch nach Lebensmonaten genommen?
von
malini
am 21.02.2016, 11:48
Antwort auf:
Elterngeld nachträglich nochmal beantragen?
Stimmt, hatte das so gelesen das es um den ersten Monat der Mutter ging.
Mitglied inaktiv - 21.02.2016, 11:51
Antwort auf:
Elterngeld nachträglich nochmal beantragen?
Wenn Du keinen Bescheid bekommen hast, ist es doch klar das du auch kein Elterngeld bekommst. Würde da also mal Montag nachfragen.
Wenn Dein Antrag passend eingegangen ist, und auch bewilligt wird, dann bekommst Du auch entsprechend das Geld rückwirkend. Fraglich ist eher, ist der bescheid dort wirklich eingegangen und/oder war er ordnungsgemäß.
Mitglied inaktiv - 21.02.2016, 11:53
Antwort auf:
Elterngeld nachträglich nochmal beantragen?
Wann genau ist das Kind geboren und wann genau hattest Du Elternzeit genommen ?
von
Sternenschnuppe
am 21.02.2016, 14:02
Antwort auf:
Elterngeld nachträglich nochmal beantragen?
Danke nochmal für eure Antworten.
@malini: Meine Frau hatte 11 Monate, ich 3. Die Elternzeit wurde nach Lebensmonaten genommen (anders geht meines Wissens zumindest in Bayern nicht).
@danyshope: Ich frage natürlich morgen früh gleich nach, klar. Der grobe Fehler war natürlich nicht darauf zu achten ob ich einen Bescheid bekomme. Ich habe mich da ziemlich blauäugig drauf verlassen, dass das auf dem Amt läuft. Das Problem das du ansprichst sehe ich auch, nämlich dass das Amt sagen wird dass mein Antrag nicht oder nicht ordnungsgemäß eingegangen ist und ich hätte nachfragen müssen. Weißt du (oder jemand anderes) ob ich dann trotzdem noch eine Chance habe die 3 Monate Elterngeld zu beantragen?
PS: Auf dem Konto ist das nicht aufgefallen weil da sehr viele Buchungen
stattfinden, aus beruflichen Gründen z.B. Erstattung von Reisekosten etc.
@Sternschnuppe: Unsere Tochter ist Mitte Januar 2015 geboren, ich hatte EZ Mitte Juni - Mitte Juli 2015 sowie Mitte Dezember 2015 bis Mitte Februar 2016.
von
Boyd
am 21.02.2016, 16:58
Antwort auf:
Elterngeld nachträglich nochmal beantragen?
Für letzten Sommer sehe ich das schwierig, da man normal nur drei Monate rückwirkend bekommt. Selbst für Dezember wird es allmählich knapp. Also gleich am Montag klären und ggf auch aufs Amt vor Ort fahren (auch wenn der schriftliche Antrag sonstwohin geht, in größeren Städten gibt es immer eine EG Stelle). Das haben die zwar häufig nicht gern, weil die ungern mit Leuten zu tun haben wollen, die Probleme haben, aber ein Kollege hat auch schon wegen ablaufender Verjährungsfrist den halben 31.12. auf der EG Stelle verbracht, bis er hatte, was er wollte. Mitunter beschleunigt das Dinge, wenn es zeitlich knapp wird.
LG Lilly
Mitglied inaktiv - 21.02.2016, 22:03