Hallo Frau Bader,
Meine erste Tochter ist jetzt 8,5 Monate alt und ich bin seit Ende August in Mutterschutz (und danach in Elternzeit). Im Oktober diesen Jahres wird meine Tochter 1 Jahr alt und ich gehe wieder halbtags arbeiten. Jetzt ist es allerdings so, dass ich eventuell schwanger sein könnte (ungeplant). Das Kind würde ja dann im März geboren werden, und ich könnte ja kein ganzes Jahr davor arbeiten. Wie sieht es denn in so einem Fall mit Elterngeld aus? Im Momment bekomme ich 650 Euro (habe ja auch normal in Vollzeit gearbeitet). Bekäme ich dann nach der zweiten SS nur den Mindestsatz von 300 Euro, oder wird in so einem Fall das anders berechnet? Mein Mann verdient auch nicht gerade gut (1050 netto) und dann wäre es ja etwas knapp....
Vielen Dank für ihre Antwort
von
Die-Bine
am 23.06.2011, 20:49
Antwort auf:
Elterngeld nach nur ca. 5 Monaten arbeiten
Hallo,
Ausgangspunkt ist das persönliche steuerpflichtige Erwerbseinkommen der letzten zwölf Kalendermona-te vor der Geburt des Kindes, für dessen Betreuung jetzt Elterngeld beantragt wird. Monate mit Bezug von Mutterschaftsgeld oder Elterngeld sowie Monate, in denen aufgrund einer schwangerschaftsbedingten Erkrankung oder wegen Wehroder Zivildienstzeiten das Einkommen gesunken ist, werden bei der Bestimmung der zwölf Kalendermonate grundsätzlich nicht berücksichtigt. Statt dieser Monate werden zusätzlich weiter zurückliegende Monate zugrunde gelegt. Bei Selbstständigen werden die betreffenden Monate auf Antrag von der Einkommensermittlung ausgenommen.
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 27.06.2011
Antwort auf:
Elterngeld nach nur ca. 5 Monaten arbeiten
Meines Wissens nach berechnet sich dein Elterngeld nach den Monaten:
März 12 - Geburt Kind 2
Feb 12 - Mutterschutz Kind 2
Jan 12 - Halbtagsgehalt (Monat 1)
Dez 11 - Halbtagsgehalt (Monat 2)
Nov 11 - Halbtagsgehalt (Monat 3)
Okt 11 - Elterngeld für Kind 1
bis Okt 10
Sep und Aug 10 - Mutterschaftsgeld Kind 1
Jul 11 - Vollzeitgehalt (Monat 4)
Jun 11 - Vollzeitgehalt (Monat 5)
....
Nov 10 - Vollzeitgehalt (Monat 12)
Macht 9x Vollzeitgehalt + 3x Teilzeitgehalt.
Dies geteilt durch 12, und davon dann ca 65-67%,
zuzüglich 10% Geschwisterbonus.
Denn berücksichtigt wird das Einkommen aus den 12 Kalendermonaten vor der Geburt. Monate, in denen man Mutterschaftsgeld erhält oder Elterngeld bezieht (nur das 1. Jahr, ohne Splittung), fallen raus und werden vorn dran gesetzt.
Geht dein Mutterschutz für Kind 2 zB bis in den Januar hinein, dann fällt der Januar raus und der "Monat 1" wird verschoben auf Okt 10.
Gruß
Sabine
von
SumSum076
am 24.06.2011, 08:27