Guten Tag Frau Bader, ich hatte letzte Woche bereits meine Frage gestellt. Darauf haben Sie jedoch geantwortet, dass Sie von dem neuen Gesetz (gemäß dem bei Eltern, die wegen der Corona-Krise Arbeitslosengeld empfangen haben, die entsprechenden Monate für den Bemessungszeitraum ausgeklammert werden) noch nichts gehört haben. Sie finden das Gesetz unter folgendem Link: https://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/186/1918698.pdf Nun nochmal meine Situation: Ich habe Mischeinkünfte und bin seit Ende 2019 als arbeitssuchend gemeldet und beziehe ALG 1. Nun hatte ich eine Stellenzusage in einer Kita, die jetzt jedoch aufgrund der Kita-Schließungen wegen Corona vorerst abgesagt wurde. Greift hier auch die Regelung des neuen Gesetztes, sodass ich den Bemessungszeitraum um ein Wirtschaftsjahr verschieben kann, falls wir 2021 ein Kind bekommen? Zwar begann meine Arbeitslosigkeit schon vor der Coronakrise, allerdings wäre ich ohne die Coronakrise ja inzwischen nicht mehr arbeitslos, sondern würde die neue Stelle beginnen? Auch, falls Sie es nicht zu 100 % wissen, weil die Situation völlig neu ist - wie ist Ihre Einschätzung? Vielen Dank für Ihre Weiterhilfe und freundliche Grüße Ursprüngliche Nachricht: Guten Tag Frau Bader, wir wünschen uns Nachwuchs für 2021, sind uns aber unsicher aufgrund der Berechn Seit November bin ich auf Stellensuche (in einer Schule oder einer Kita) und beziehe Arbeitslosengeld 1. Leider habe ich bisher kein Stellenangebot bekommen. Durch die Schul- und Kita-Schließungen wegen Corona befürchte ich, dass ich auch in den nächsten Monaten kein Stellenangebot bekommen kann. Nun habe ich gelesen, dass es bald ein Gesetz geben soll, gemäß dem bei Eltern, die aufgrund der Coronakrise arbeitslos waren, die entsprechenden Monate für den Elterngeldmessungszeitraum ausgeklammert werden. Nun möchte ich mich erkundigen, ob dies auch in meinem Fall gilt, also wenn ich schon vor Beginn der Krise als arbeitslos gemeldet war und aufgrund der Krise kein Stellenangebot während der Zeit der Schul-und Kita-Schließungen bekommen kann? Oder gilt die Regelung nur, wenn man durch die Coronakrise seine vorausgehende Stelle verliert und sich daraufhin arbeitslos melden muss? Vielen Dank für Ihre Weiterhilfe und freundliche Grüße
von Samsone am 30.04.2020, 21:12