Elterngeld nach Teilzeitbeschäftigung

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Elterngeld nach Teilzeitbeschäftigung

Sehr geehrte Frau Bader, bisher war ich vollbeschäftigt (39 Stunden/Woche) und bin jetzt wegen unserem 1. Kind 2 Jahre in Elternzeit. Ich erhalte auch ganz normal das Elterngeld. Wenn ich die Arbeit wieder aufnehme kann ich höchstens 55 % arbeiten und das wird auch vom AG akzeptiert. Sollte ich in dieser Zeit wieder schwanger werden, reduziert sich dann das Elterngeld? Oder wenn ich an die zwei Jahre noch ein drittes Jahr Elternzeit anhänge, in dieser Zeit schwanger werde, ändert sich etwas an der Höhe des Elterngeldes? Vielen Dank im Voraus

von gravida79 am 12.05.2013, 20:06



Antwort auf: Elterngeld nach Teilzeitbeschäftigung

Hallo, Ausgangspunkt für das EG ist das persönliche steuerpflichtige Erwerbseinkommen der letzten zwölf Kalendermonate vor der Geburt des Kindes, für dessen Betreuung jetzt Elterngeld beantragt wird. Monate mit Bezug von Mutterschaftsgeld oder Elterngeld (nicht jedoch Zeiten einer verlängerten Elterngeldauszahlung) sowie Monate, in denen aufgrund einer schwangerschaftsbedingten Erkrankung oder wegen Wehr- oder Zivildienstzeiten das Einkommen gesunken ist, werden bei der Bestimmung der zwölf Kalendermonate grundsätzlich nicht berücksichtigt. Statt dieser Monate werden zusätzlich weiter zurückliegende Monate zugrunde gelegt. Sollte der Rückgriff auf weiter zurückliegende Monate jedoch nachteilig sein, können die Eltern schriftlich darauf verzichten. Bei Selbstständigen würden die zuvor genannten Monate nur auf Antrag von der Einkommensermittlung ausgenommen und an deren Stelle weiter zurückliegende Monate berücksichtigt. Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 14.05.2013



Antwort auf: Elterngeld nach Teilzeitbeschäftigung

Das Elterngeld ergibt sich immer am Lohn der letzten 12 Monate vor Mutterschutzbeginn. Nur Monate mit altem Elterngeld werden durch Monate vor dem ersten Kind ersetzt und Mutterschutzmonate. Wie alt ist denn Dein erstes Kind ? Um das gleiche Elterngeld zu erhalten muss das 2. Kind maximal 15 Monate nach dem ersten geboren werden, wenn man nicht nach 12 Monaten wieder Vollzeit arbeitet.

von Sternenschnuppe am 12.05.2013, 20:16



Antwort auf: Elterngeld nach Teilzeitbeschäftigung

Mein Kind ist jetzt 10 Monate alt. Ich würde frühestens nächstes Jahr im November die Arbeit wieder aufnehmen können, da es im Sept. 2014 in die Kita kommt. Mit der Eingewöhnung in die Kita möchte ich uns Zeit lassen.

von gravida79 am 13.05.2013, 10:55



Antwort auf: Elterngeld nach Teilzeitbeschäftigung

Dann wird es auf den Mindestsatz rauslaufen plus Geschwisterbonus von 75€ bis das erste Kind 3 ist. Es sei denn Du wirst nun ganz zügig schwanger, dann hast noch ein paar Monate die ersetzt werden.

von Sternenschnuppe am 13.05.2013, 12:17



Ähnliche Fragen ähnliche Fragen

Bemessungszeitraum für 2. Kind bei Elterngeld + Teilzeitbeschäftigung

Sehr geehrte Frau Bader, soweit ich verstanden habe, wird der Bemessungszeitraum ab 2015 auf Wunsch um 12 Monate verschoben, wenn vor der Geburt des jüngeren Kindes Elterngeld für ein älteres Geschwisterkind bezogen wurde. Bezieht man als Beamtin bspw. für Kind 1 1800 Euro Elterngeld, täte man dies auch für Kind 2 - oder? Wie ist es nun, wenn m...


Schwanger in Elternzeit mit Teilzeitbeschäftigung, Berechnung Elterngeld?

Hallo Frau Bader, nachdem sich die Geister scheiden, nun eine direkte Frage an Sie, in der Hoffnung, endlich klarheit zu gewinnen... Ich befinde mich bis September das 1. Jahr in Elternzeit und habe hier das Elterngeld komplett ausgereizt. Nun habe ich meine Elternzeit um ein weiteres Jahr verlängert und arbeite hier dann 30 Stunden Teilzeit....


Elterngeld und Teilzeitbeschäftigung

Guten Morgen, ich möchte gerne 2 Jahre Elternzeit nehmen. Davon möchte ich die Monate 1. - 8. Basiselterngeld beziehen. Ab dem 9. - 16. Monat Elterngeld-Plus. Ab dem 17. Monat würde ich dann kein Elterngeld mehr beziehen. Und ab dem 18. Monat möchte ich wieder 30 Stunden die Woche Teilzeit arbeiten gehen. Ist das so möglich wie ich mir das vorst...


Elterngeld & Teilzeitbeschäftigung

Hallo Frau Bader,  meine Elternzeit geht noch bis Ende August. Aus organisatorischen Gründen startet die Eingewöhnung von meinem Sohn (15 Monate alt) aber bereits im März, sodass ich genug Zeit für eine berufliche Neuorientierung habe. Denn ich möchte meinen Arbeitsplatz wechseln und aus persönlichen Gründen / Differenzen nicht zum alten Arbeit...


Elterngeld plus Monate in Basis umgewandelt

Hallo, ich hab eine Frage weil ich von der L-Bank keine richtige Antwort bekomme. Ich habe 2 Jahre Elternzeit genommen vom 5.4.2023-4.4.2025. ich habe vor 1 Monat dort angerufen und wollte mein Elterngeld vorzeitig beenden. Ich habe dann ein Brief bekommen wo die ersten 11 Monate dann in Basis Geld umgewandelt worden und 2 Monate also noch bis ...


Mindestbetrag Elterngeld

Guten Tag, wir haben einen zweijährigen Sohn, den ich zu Hause betreue, ich bin nicht erwerbstätig (mein letzter Arbeitsvertrag war befristet). Wir planen das zweite Kind.  Habe ich Anspruch auf den Mindestbetrag vom Elterngeld?    Wir wohnen in Deutschland, bekommen aber aktuell das Kindergeld für unseren Sohn aus der Schweiz, da mein ...


Elterngeld oder elterngeld plus?

Hallo Frau Bader, Ich bin dabei meinen elterngeldantrag auszufüllen, denn wir erwarten Ende Mai unser erstes gemeinsames Kind. Auf Grund der Gesetzesänderungen der letzten Zeit bin ich nun völlig verwirrt wie das mit dem elterngeld läuft. Ich habe mich reichlich belesen, aber 2 fragen bleiben noch. 1. Wenn mein Mann den ersten Lebensmonat zu...


Rückzug aus der Schweiz nach Deutschland- wie verhält sich das Elterngeld?

Sehr geehrte Frau Bader, Mein Partner und ich wohnen seit ca. 2 Jahren in der Schweiz und beschäftigen uns gerade mit der Familienplanung. Wir könnten uns beide gut vorstellen wieder nach Deutschland zu ziehen, da wir unsere Familien und Freunde vermissen und es schön fänden, wenn unser Kind im Familienkreis aufwachsen kann. Da wir beide ...


Elterngeld

Sehr geehrte Frau Bader, ich nehme 12 Monate Elternzeit. Mein Mann würde einen Monat gerne Elternzeit nehmen, dies direkt nach der Geburt. Allerdings keinen 2ten Monat, da dies aus finanzieller Sicht schwer möglich ist und aus geschäftlicher Sicht. Ist dies möglich oder gehen nur 2 Monate. Mit freundlichen Grüßen 


Umzug/Elterngeld/kindergeld

Guten Morgen Frau Bader,  zurzeit lebe ich noch in Niedersachsen und würde gerne nach Baden-württemberg zu meinem Verlobten ziehen. Wie kriege ich es hin das ich trotzdem weiterhin Elterngeld bekomme wenn ich dann dort lebe.Momentan befinde ich mich im Beschäftigungsverbot und werde am 18 September entbinden. Ich werde nur für 1 Jahr in Elternz...