Frage: Elterngeld nach Aufenthalt in USA

Hallo Frau Bader, mein Mann und ich leben seit 2,5 Jahren in der USA. In wenigen Monaten erwarten wir unser erstes Kind. Ich arbeite seit 2 Jahren und werde bis kurz vor der Geburt weiter arbeiten. Jetzt sieht es aus, dass mein Mann wieder nach Deutschland versetzt wird im Oktober. (also ca. 2 Monaten nach Geburt unseres Kindes) Steht mir Elterngeld zu, da ich hier die ganze Zeit gearbeitet habe oder bekomm ich wirklich nur den Mindestsatz von 300Euro? Muessen wir uns am gleichen Ort anmelden? geplant ist, dass ich sonst erstmal zu meinen Eltern (andere Stadt in DE) gehe bis wir eine Wohnung / Haus haben. Ich erhalten staendig andere informationen und niemand kann mir wirklich helfen. Vielen Dank

von EMU am 25.04.2018, 15:33



Antwort auf: Elterngeld nach Aufenthalt in USA

Hallo, wenn Sie keine Steuern in D zahlen und nicht in der EU arbeiten, bekommen Sie nur den Basisbetrag Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 25.04.2018



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