Elterngeld nach 2. SS nach 2 Jahren Elternzeit und Beschäftigungsverbot

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Elterngeld nach 2. SS nach 2 Jahren Elternzeit und Beschäftigungsverbot

Liebe Frau Bader, Ich bin im 2. Jahr meiner Elternzeit und beziehe kein Elterngeld mehr und bin jetzt in der 22. Woche schwanger (Seit dem 10. Monat vom Elterngeldbezug). Seit der 13. Ssw sind starke Komplikationen in der SS aufgetreten,sodass ich weder in der Lage bin, mich um meinen einjährigen Sohn zu kümmern, noch arbeiten zu gehen. Jetzt ist meine Frage, ob ein individuelles Beschäftigungsverbot aufgrund der Komplikationen in der SS dazu führt, dass die Monate, die ich jetzt in Elternzeit bin aber kein Elterngeld und Gehalt mehr bekomme, für die Berechnung des Elterngeldes für das 2. Kind ausgeklammert werden, da ich ja nun leider die Elternzeit auf eigenen Wunsch nicht mehr vor dem Mutterschutz beenden kann, um mehr Elterngeld für das 2. Kind zu erhalten. Durch meinen kompletten Ausfall in der Kinderbetreuung haben wir momentan zudem eine erheblich höhere finanzielle Belastung, sodass wir spätestens das Elterngeld eigentlich brauchen. Oder gibt es eventuell sogar die Möglichkeit durch das Beschäftigungsverbot doch eine Lohnfortzahlung zu bekommen? Ich wäre für eine Antwort sehr dankbar. MfG, mmlh

von mmlh am 18.09.2019, 08:51



Antwort auf: Elterngeld nach 2. SS nach 2 Jahren Elternzeit und Beschäftigungsverbot

Hallo, ausgeklammert können nur die Monate werden, die aufgrund schwangerschaftsbedingte Erkrankung zu Lohneinbußen führen. Da Sie ja sowieso in der Elternzeit sind gibt es keine Lohneinbußen. Einen Anspruch auf vorzeitige Beendigung hätten Sie auch nicht, sodass das Argument auch nicht ziehen kann. zumal sie ja wegen der Erkrankung sowieso nicht arbeiten könnten und eine vorzeitige Beendigung der Elternzeit sowieso keinen Sinn macht. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 18.09.2019



Antwort auf: Elterngeld nach 2. SS nach 2 Jahren Elternzeit und Beschäftigungsverbot

wenn du nicht arbeitest sondern in reiner elternzeit bist gibt es eh kein bv, da du vor nichts geschützt werden musst, und wenn du eher krank bist zählt auch das VOR einem bv. auch wenn ihr finanzielle belastungen habt bez. kinderbetreuung ist das eure privatprämisse. hört sich arg an, ist aber leider so. du kannst deine ez auf einen tag vor dem neuen mutterschutz beenden, wenn dieser noch ind er EZ beginnen sollte.

von mellomania am 18.09.2019, 13:05



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