Liebe Frau Bader, Ich bin im 2. Jahr meiner Elternzeit und beziehe kein Elterngeld mehr und bin jetzt in der 22. Woche schwanger (Seit dem 10. Monat vom Elterngeldbezug). Seit der 13. Ssw sind starke Komplikationen in der SS aufgetreten,sodass ich weder in der Lage bin, mich um meinen einjährigen Sohn zu kümmern, noch arbeiten zu gehen. Jetzt ist meine Frage, ob ein individuelles Beschäftigungsverbot aufgrund der Komplikationen in der SS dazu führt, dass die Monate, die ich jetzt in Elternzeit bin aber kein Elterngeld und Gehalt mehr bekomme, für die Berechnung des Elterngeldes für das 2. Kind ausgeklammert werden, da ich ja nun leider die Elternzeit auf eigenen Wunsch nicht mehr vor dem Mutterschutz beenden kann, um mehr Elterngeld für das 2. Kind zu erhalten. Durch meinen kompletten Ausfall in der Kinderbetreuung haben wir momentan zudem eine erheblich höhere finanzielle Belastung, sodass wir spätestens das Elterngeld eigentlich brauchen. Oder gibt es eventuell sogar die Möglichkeit durch das Beschäftigungsverbot doch eine Lohnfortzahlung zu bekommen? Ich wäre für eine Antwort sehr dankbar. MfG, mmlh
von mmlh am 18.09.2019, 08:51