Elterngeld mit Dienstwagen und Verdienst wirkt sich wie aus?

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Elterngeld mit Dienstwagen und Verdienst wirkt sich wie aus?

Hallo Frau Bader, ich bin am 18.10 Vater geworden. Nun arbeite ich 2 Monate lang 15 Std die Woche und habe einen Dienstwagen was ja ganz normal weiter läuft. Nur die Std und das Gehalt ist angepasst. Nächstes Jahr von 18 Juni bis 18 Juli will ich einen ganzen Monat zuhause in Elternzeit sein. Wie wirkt sich dann mein Dienstwagen darauf. Meine kollegen meinten ich habe keinen Verdienst und muss den Dienstwagen nachzahlen zb 350 €. Wenn mein Lohn aber vom 1 Juni ganz normal ist und ab dem 18 bis ende des Monats mit 15 Std berechnet wird habe ich ja etwas verdient. Ich freue mich von Ihnen zu hören Vielen Dank

von uli00 am 25.10.2018, 19:19



Antwort auf: Elterngeld mit Dienstwagen und Verdienst wirkt sich wie aus?

Hallo, in der Elternzeit steht Ihnen der Wagen rechtlich eigentlich nicht zu. Wenn Sie ihn ihn dennoch erhalten, wird er als geldwerter Vorteil angerechnet. Auch auf das Elterngeld. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 26.10.2018



Antwort auf: Elterngeld mit Dienstwagen und Verdienst wirkt sich wie aus?

Der Dienstwagen wird als geldwerter Vorteil bei der EG Berechnung berücksichtigt. Je nach Wagen kann das ordentlich reinhauen, wie ein Kollege von mir feststellen musste. Wenn dein Chef bestätigt, dass dir der Wagen während des LM nicht zur Verfügung steht, wird er auch nicht angerechnet. War zumindest bei meinem Kollegen so. LG Lilly

Mitglied inaktiv - 25.10.2018, 20:37



Antwort auf: Elterngeld mit Dienstwagen und Verdienst wirkt sich wie aus?

Wenn dein Chef bestätigt, dass dir der Wagen während des LM nicht zur Verfügung steht, wird er auch nicht angerechnet. War zumindest bei meinem Kollegen so. Wenn der Chef bestätigt, dass der Wagen während des LM nicht zur Verfügung steht, obwohl er tatsächlich doch zur Verfügung steht, dann nennt man das Leistungsbetrug (unwahre Angaben gegenüber der Elterngeldkasse). "Falsche Angaben im Elterngeldantrag können auch ein Strafverfahren wegen Betrugs nach sich ziehen. Gleiches gilt, wenn Sie Änderungen nicht oder nicht rechtzeitig mitgeteilt haben. Mit Ihrer Unterschrift bestätigen Sie, dass Sie hierüber im Detail informiert wurden." https://www.elterngeld.net/bremen/ab_01_07_2015/Infoblatt.pdf

Mitglied inaktiv - 26.10.2018, 18:11



Antwort auf: Elterngeld mit Dienstwagen und Verdienst wirkt sich wie aus?

Ich finde es ziemlich dreist und unverschämt von Dir gleich mal einen Betrug zu unterstellen, wo garantiert keiner war. Der Dienstwagen wurde natürlich für den Monat abgegeben,. Aber ohne Bestätigung des AG glaubt einem das keine EG Stelle. Überlege dir doch einfach mal vor deinen Antworten, dass nicht jeder hier ein Betrüger oder Sozialschmarotzer ist. LG Lilly

Mitglied inaktiv - 26.10.2018, 22:46



Antwort auf: Elterngeld mit Dienstwagen und Verdienst wirkt sich wie aus?

Die Frage war eindeutig: wie wirkt sich der Dienstwagen (im LM) auf das Elterngeld aus? Von Abgeben war noch nicht die Rede. Selbstverständlich wird die Elterngeldkasse den Dienstwagen nicht anrechnen, wenn er gar nicht zur Verfügung stand (ggf. mit Bestätigung vom Arbeitgeber). So wie du es geschrieben hast, war es als Betrugsmasche zu verstehen. Wenn dich das ärgert, dann solltest du vielleicht verständlicher schreiben.

Mitglied inaktiv - 27.10.2018, 09:32



Antwort auf: Elterngeld mit Dienstwagen und Verdienst wirkt sich wie aus?

Nein, Du solltest einfach mal nicht überall Betrug sehen, wo keiner ist. Und jedem hier unterstellen rechtsbrüchig zu sein. Meinem Kollegen stand per se beim ersten Kind auch schon kein Dienstwagen zur Verfügung, da er ja in EZ war und ein Dienstwagen wie Frau Bader schrieb, dann für die EZ nicht vorgesehen ist. Trotzdem wurde er von der EG Stelle als geldwerter Vorteiler angerechnet, weil er ihn außerhalb der EZ ja bisher "immer" zur Verfügung hatte. Nachträglich ändern konnte er das auch für diesen Monat nicht, das hat die EG Stelle hier nicht akzeptiert. Beim zweiten Kind war er folglich klüger und hat die Bestätigung des AG dort gleich mit eingereicht. Das hat nichts mit Betrug zu tun, sondern mit Erfahrung. LG Lilly

Mitglied inaktiv - 29.10.2018, 09:41



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