Da die Frage wohl etwas schwierig ist, verstehe ich lt. Gesetz das so: Es wird 67% des Durchschnittsgehaltes der letzten 12 Monate gezahlt. Jetzt meine Fragen: 1. Zählt da Mutterschutz mit (sprich auch die 8 Wochen NACH Geburt)? 2. Frage: Wer zahlt das Elterngeld aus? Dann frage ich da nämlich mal nach. Danke.
Mitglied inaktiv - 12.09.2006, 11:12
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Elterngeld (mal wieder)
Hallo,
1. Das ist doch egal?!
2. Die EG-Stelle
Gruß,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 12.09.2006
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Elterngeld (mal wieder)
Mein Beispiel, was sicherlich nichts Aussergewöhnliches ist: Habe nach Geburt des 2. Kindes wieder am 1.4.06 mit arbeiten angefangen. 3. Kind kommt Ende Febuar. Wenn der Mutterschutz für das 3. Kind vor und nach Geburt mitzählt, kriege ich mehr Elterngeld, da volle 12 Monate gearbeitet. Sonst gibt es einiges weniger.
Mitglied inaktiv - 12.09.2006, 12:21
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Elterngeld (mal wieder)
Mitglied inaktiv - 12.09.2006, 17:18
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Elterngeld (mal wieder)
Hallo,
da wir ja noch keine Antwort vom Ministerium bekommen haben, wissen wir noch nicht, ob man 12 Mo. gearbeitet haben muss. Und auch nicht, ob Mutterschutz hinzuzählt. Im Zweifel sicherlich schon, denn sonst hätten Sie ja durch den Mutterschutz Nachteile.
Gruß,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 13.09.2006