Hallo Frau Bader,
im Februar 2012 habe ich ET. Ich werde 12 Monate Elternzeit nehmen. Der Vater des Kindes hatte vor, den 3. sowie den 13. LM Elternzeit zu nehmen. Wir haben bereits die Vaterschaftsanerkennung, sowie das gemeinsame Sorge - und Aufenthaltsbestimmungsrecht geregelt.
Nun scheint allerdings das Problem zu sein, dass wir nicht zusammen wohnen. Wird er dann kein Elterngeld beantragen können???
LG
von
El_Sol
am 29.12.2011, 12:22
Antwort auf:
Elterngeld - leidiges Thema
Das stimmt!
§ 1 BEEG:
(1) Anspruch auf Elterngeld hat, wer
1. einen Wohnsitz oder seinen gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland hat,
2. mit seinem Kind in einem Haushalt lebt,
3. dieses Kind selbst betreut ...."
Bei Elternzeit habt ihr übrigens das gleiche Prolem.
Gibts auch nur, wenn man zusammen in einem Haushalt lebt!
Gruß
Sabine
von
SumSum076
am 29.12.2011, 13:49
Antwort auf:
Elterngeld - leidiges Thema
Mich irritiert der folgende Wortlaut in Bezug auf die Nachweise und Erklärungen bei der Antragstellung: "Ob der andere Elternteil in einer anderen Wohnung gemeldet ist oder noch einen zweiten Wohnsitz hat, ist nicht entscheidend."?? Oder bezieht sie die Aussage nur auf Alleinerziehende?? Bin ich das???
Aaaahhhh blöde Bürokratie!!!
LG
von
El_Sol
am 29.12.2011, 14:23