Frage: Elterngeld im Ausland

Besteht ein Anspruch auf Elterngeld, wenn man sich fuer >6 Monate im europaeischen Ausland aufhaelt, aber den Wohnsitz in Deutschland beibehaelt? In dieser Zeit ist unser einziges Einkommen ein Stipendium und Zinsen fuer Kapitalguthaben in Deutschland. Wenn wir fuer 6 Monate Elterngeld beziehen, dann aber dauerhaft im Ausland bleiben wuerden, muessen wir Kinder und Elterngeld dann zuruckzahlen? Im Moment ist noch nicht klar wielange wir im Ausland bleiben, aber wir werden die Einliegerwohnung (bei meinen Eltern) auf jeden Fall erstmal beibehalten... vielen Dank fuer ihre Hilfe! Eva

von mari99 am 03.04.2013, 15:04



Antwort auf: Elterngeld im Ausland

Hallo, wenn Sie mehr als 6 Mo im Ausland leben und hier nur einen Papier-Sitz haben, haben Sie keinen Anspruch. Ich würde da auch nicht faken, da ist man ganz schnell strafrechtlich dran. § 8 AO: Wohnsitz= wo man wirklich wohnt § 9 AO gewöhnlicher Aufenthalt=mehr als 6 Mo. in D Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 09.04.2013



Antwort auf: Elterngeld im Ausland

da haste es doch dann schwarz auf weiß. Laut meinen Recherchen muß man auch in D. wohnen und seinen dauerhaften Lebensmittelpunkt haben. Es gibt ein paar Ausnahmen, die ich aber bei Euch nicht sehen kann. Nur so als Tipp. Meine Freundin hat Kindergeld bezogen, war in D. gemeldet, hielt sich aber im Ausland auf... (die Geschichte war noch etwas komplizierter).... Sie mußte das erhaltene Geld zurückzahlen.... LG Peeka

von peekaboo am 04.04.2013, 09:21



Antwort auf: Elterngeld im Ausland

Naja, es heisst aber laut Gesetz auch: Ein Jahr im Ausland ist in Ordnung. Und zusaetzlich auch: Wohnsitz im Inland ist anspruchsvorraussetzung. Der springende Punkt bei uns ist: Wir wissen ja noch gar nicht, wie lange wir im Endeffekt im Ausland sind (ja - das ist bei Wisschenschaftlern halt so...). Was war denn bei deiner Freundin komplizierter? Genau das wuerde mich dann ja schon interessieren. Unsere Wohnung in D ist auch nicht nur ein Wohnsitz auf dem Papier. Ist zwar bei meinen Eltern im Haus, aber mit Kueche Bad, und auf einem Extra-Stockwerk. Und wir haben da auch gewohnt, 'vor' der Elternzeit. viele Gruesse!

von mari99 am 04.04.2013, 10:21



Antwort auf: Elterngeld im Ausland

.

von peekaboo am 04.04.2013, 13:39



Ähnliche Fragen ähnliche Fragen

Rückkehr aus Ausland - Anspruch auf Elterngeld?

Hallo Frau Bader, meine 13 Monate alte Tochter wurde in Singapur geboren. Wir bekamen daher weder Kindergeld noch Elterngeld. Nun sind wir wieder zurück in Deutschland, ich bleibe vorerst zu Hause und ich frage mich, ob ich noch irgendeinen Anspruch auf Elterngeld (Plus?) habe. Bevor wir ins Ausland gingen, habe ich noch 4 Monate Gehalt bezogen...


Darf Vater vorübergehend im Ausland Elterngeld beziehen?

Guten Tag Unsere Situation ist folgende: Ich habe meinen Hauptwohnsitz in der Schweiz und bin hier auch voll erwerbstätig. Der Vater des Kindes hat seinen Hautpwohnsitz seit April diesen Jahres in Deutschland und ist auch dort erwerbstätig. Ich werde Ende diesen Jahres Mutter und plane, das Kind in Deutschland zur Welt zu bringen, da ich mich vorü...


Anspruch auf Elterngeld bei befristeter Beschäftigung im Ausland?

Sehr geehrte Damen und Herren, ab Juli 2021 werde ich eine befristeten Expat-Stelle (Global Assingnee) in den USA antreten. Hierfür werde ich von einem Deutschen Unternehmen als Experte für zwei Jahre in die USA entsendet. Dort bekomme ich für den Zeitraum einen neuen Arbeitsvertrag. Meine Frau ist aktuell Schwanger und der errechnete Geburt...


Elterngeld wenn Kind im Ausland geboren wurde

Guten Tag Frau Bader, Ich erwarte im Januar 2022 mein 1. Kind und bin aktuell bis zur Geburt im Beschäftigungsverbot. Mein Mann ist Brasilianer und wir würden gerne die Zeit nutzen für ca. 1,5 Jahre zurück nach Rio zu ziehen. Ich werde natürlich hier in D gemeldet bleiben und Ende 2022 zurückkommen. Ich frage mich nun, wie das mit dem Elterng...


Elterngeld bei vorübergehendem Aufenthalt im Ausland

Liebe Fr. Bader, Ich arbeite aktuell mit 80% bei einem deutschen Arbeitgeber. Anfang nächsten Jahres bekommen wir unser 2tes Kind. Nun hat mein Mann das Angebot für ein Secondment von 2 Jahren im Ausland bekommen. Dieser Zeitraum würde sehr gut in meine Elternzeit passen. Nun stellt sich mir die Frage, ob ich dann überhaupt noch Anspruch auf El...


Anspruch auf Elterngeld/ALG1 beim Partner im Ausland?

Liebe Frau Bader, ich bin seit 4 Jahren in einem befristeten Arbeitsverhältnis in Deutschland. Dieser Vertrag läuft Ende Sep 2022 aus. Da mein Partner in Österreich lebt und arbeitet, möchte ich direkt im Anschluss zu ihm ziehen. Ich bin jetzt allerdings mit unserem ersten Kind schwanger, der ET wäre Anfang Dez 2022. Wäre ich weiterhin fest an...


Elterngeld wenn Partner im Nicht-EU Ausland arbeitet?

Hallo Frau Bader, wir leben derzeit in Kanada, wo auch unsere Tochter geboren wurde. Mein Mann ist Amerikaner (mit deutscher Aufenthaltsgenehmigung), ich bin Deutsche. Wir haben unseren Hauptwohnsitz weiterhin in Deutschland, wo wir auch als Selbstständige Steuern zahlen. Mein Mann hat nun in Kanada bei einer kanadischen Firma einen Arbeitsve...


Kann ich Elterngeld erhalten bei Kind und Partner im nicht EU-Ausland?

Konstellation: Vater Deutscher, Arbeitnehmer, ständiger Wohnort Deutschland, Wohneigentum. Partnerin nicht EU-Ausländerin, Wohnort nicht EU-Ausland. Wir sind unverheiratet. Besteht die Möglichkeit das ich als leiblicher Vater Elternzeit und -Geld bekomme um meine Partnerin nach der Geburt unseres Kindes zu unterstützen? Mein Aufenthaltsort ist für...


Erhalte ich Elterngeld wenn ich mein Baby im Ausland bekomme?

Hallo Frau Bader, kurz zu meiner Situation. Ich arbeite derzeit komplett remote für einen deutschen Arbeitgeber. Ich bin offiziell noch immer angemeldet in Deutschland und die Wohnung ist auch auf meinem Namen. Die meiste Zeit bin ich in Deutschland aber ca. 4 Monate auch im Ausland. Mein Partner ist Australier und wir würden gerne das Baby in Aust...


Elterngeld wenn Vater im Ausland arbeitet

Hallo, ich schildere einfach mal unsere Situation: Wir wohnen beide in Deutschland, ich bin Deutsche, arbeite auch in DE der Vater des Kindes ist österreichischer Bürger, wohnhaft in Deutschland, arbeitet aber in Österreich. Der Lebensmittelpunkt des Kindes wird selbstverständlich auch Deutschland werden. Uns wurde von der deutschen Beratung gesa...