Hallo,
wie sieht es mit dem Elterngeld bei einer Entsendung in die USA aus (2006-2009)?
Es wurde das komplette Jahr 2006 fuer eine deutsche Firma in der amerikanischen Niederlassung gearbeitet (allerdings kein Beamtenjob; Geburtstermin ist Juni 07 )
Bis zum Mutterschutz noch im amerikanischen Arbeitsverhaeltnis ist, dieses dann kuendigt und damit gleichzeitig das deutsche Arbeitsverhaeltnis wieder aufleben laesst um die deutsche Elternzeit zu bekommen.
Einen deutschen Wohnsitz hat jedoch mit Ehemann in den USA lebt und bleiben will, da der Ehemann auch noch dort arbeitet.
Es werden nur Sozialleistungen weiterhin in D bezahlt, aber keine Steuern.
Ich hoffe Sie koennen mir weiterhelfen.
Schoene Gruesse und vielen Dank im Voraus.
BT1975
Mitglied inaktiv - 15.01.2007, 18:56
Antwort auf:
Elterngeld im Ausland
Hallo,
Anspruch auf Erziehungsgeld haben Eltern, die
y einen Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt in
Deutschland haben (gem. § 9 AO mehr als 6 Mo.),
y das Kind überwiegend selbst erziehen und betreuen,
y die Personensorge für das Kind haben und mit ihm in
einem Haushalt leben,
y nicht erwerbstätig sind oder nicht mehr als 30 Stunden
wöchentlich Teilzeitarbeit leisten (bei einer Beschäftigung
zur Berufsbildung gilt diese Einschränkung nicht).
Auch ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Geltungsbereich
des Gesetzes können Erziehungsgeld erhalten:
y Personen, die von ihrem Arbeitgeber oder Dienstherrn
zur vorübergehenden Dienstleistung ins Ausland entsandt
worden sind,
y Grenzgänger aus an Deutschland angrenzenden Staaten,
die in einem mehr als geringfügigen Arbeitsverhältnis
stehen.
Für Bürger der Europäischen Union mit dem Wohnsitz in
einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union
und einem öffentlich-rechtlichen Dienst- oder Amtsverhältnis
oder einer Beschäftigung in Deutschland und für
ihre Ehegatten gelten ergänzende Sonderregelungen
(siehe § 1 Abs. 7 BErzGG).
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 16.01.2007