Hallo
Ich habe zwei Fragen zum Elterngeld.
1. Mein Sohn ist im Okt. 2006 auf die Welt gekommen und soll kein Einzelkind bleiben.
Innerhalb welchen Zeitraums müsste ein Geschwisterchen nachkommen, um in Genuss des Elterngeldes /Geschwisterbocuses zu kommen und wie hoch fällt das Elterngeld dann aus ( Nettoeinkommen vor Geburt 1800€/ Monat).
2.Dann würde ich gerne noch wissen, ob es eine Rolle spielt wenn , man innerhalb der dreijährigen gesetzlichen Erziehungszeit eine gewisse Stundenanzahl leistet und dadurch ein Einkommen hat, welches deutlich unter dem der vor Geburt liegt. Welches Gehalt würde dem Elterngeld zugrunde liegen.
Über eine Antwort würde ich mich freuen.
Viele Grüße
Tanja
Mitglied inaktiv - 27.07.2007, 08:59
Antwort auf:
elterngeld /geschwisterbonus
Hallo,
1.
Den Geschwisterbonus gibt es, wenn neben dem neuen Kind mindestens ein Geschwisterkind unter 3 Jahren oder zwei Geschwisterkinder unter 6 Jahren vorhanden sind.
Der Geschwisterbonus beträgt 10 % des Elterngeldes ohne Geschwisterbonus. Wenn diese 10 % weniger als 75 Euro betragen, wird der Geschwisterbonus auf 75 Euro erhöht. Es soll nun also auch beim Geschwisterbonus einen Sockelbetrag (75 Euro) geben.
Beispiele zum Geschwisterbonus
Beispiel 1:
Peter wurde am 21.04.2005 geboren. Kerstin wird voraussichtlich am 21.06.2007 geboren. Vor der Geburt von Peter hatte die KM ein Netto-Einkommen in Höhe von 1.500 Euro. Vor der Geburt von Kerstin war sie in Elternzeit und hatte kein Einkommen aus Erwerbstätigkeit.
Ergebnis:
Sie bekommt einen monatlichen Geschwisterbonus in Höhe von 75 Euro.
Beispiel 2:
Rudi wurde am 20.07.2005 geboren. Ulla wird voraussichtlich am 20.06.2007 geboren. Vor der Geburt von Rudi hatte die KM ein Netto-Einkommen in Höhe von 1.500 Euro. Vor der Geburt von Ulla war sie in Elternzeit und hatte kein Einkommen aus Erwerbstätigkeit.
Ergebnis:
Sie bekommt einen monatlichen Geschwisterbonus in Höhe von 75 Euro.
Der Geschwisterbonus fällt weg, wenn die Anspruchsvoraussetzungen nicht mehr erfüllt werden. Wenn es nur ein Geschwisterkind gibt und dieses Geschwisterkind seinen dritten Geburtstag feiert, verliert der Elterngeldbezieher ab dem auf den Geburtstag folgenden Lebensmonat des Kindes seinen Geschwisterbonus.
2.
Der Verdienst wird abgezogen.
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 30.07.2007
Antwort auf:
elterngeld /geschwisterbonus
Geschwisterbonus: 1 Kind unter 3 (also bis zum 3. Geburtstag), oder 2 Kinder unter 6 Jahren (bis das älteste Kind 6 Jahre ist.
Mitglied inaktiv - 27.07.2007, 10:24