Hallo,
mein 1. Kind geboren im Dezember 2016
hierfür habe ich 2 Jahre Elternzeit und Elterngeld für 1 Jahr beantragt.
Nun möchte ich ab März 2018 einen Minijob auf 450€ Basis machen.
Ein 2. Kind ist unterwegs mit ET im Oktober 2018, wie viel EG bekomme ich und was passiert mit der verbliebenen Elternzeit vom 1. Kind?
Vielen Dank
von
Franziii1985
am 19.02.2018, 11:44
Antwort auf:
Elterngeld fürs 2. Kind?
Hallo,
Sie beenden die erste Elternzeit am Tag vor Beginn des neuen Mutterschutzes und bekommen dann den vollen Arbeitgeberanteil zum Mutterschaftsgeld.
Ansonsten können Sie bis zu 24 Monate von der Elternzeit auch nach dem dritten Geburtstag des Kindes nehmen, und das bis zum achten Geburtstag ohne Zustimmung des Arbeitgebers.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 20.02.2018
Antwort auf:
Elterngeld fürs 2. Kind?
du solltest die laufende elternzeit von kind 1 mit attest auf einen tag vor dem neuen mutterschutz für kind 2 beenden. dann hast du noch ein glattes jahr plus die zurückgespielten 2 monate übrig. die kannst du nach dem 3. .lebensjahr des ersten kindes nehmen. am besten schreibst du in die vorzeitige beendigung rein dass du die restzeit übertragen möchtest. dann bist du auf der sicheren seite.
von
mellomania
am 19.02.2018, 12:38