Frage:
Elterngeld für´s 2. Kind
Hallo Frau Bader,
ich habe im April mein erstes Kind bekommen & war vorher vollzeit beschäftigt. Daher bekomme ich 67% von den letzten 12 Gehältern. Wie ist es bei einem zweiten Kind? Bekommt man immer nur den Mindestbetrag von 300Euro plus den Geschwisternbonus?
Meine Freundin meinte, wenn man ein zweites Kind bekommt bevor die Auszahlung des Elterngeldes für das erste Kind endet (24Monate), dann würde das Elterngeld für das zweite auch wieder von den 12 Monate aus der Vollzeitbeschäftigung berechnet!
Stimmt das?
Grüße Tanja
Mitglied inaktiv - 08.08.2008, 13:55
Antwort auf:
Elterngeld für´s 2. Kind
Hallo,
Thema Geschwisterbonus!
Den Geschwisterbonus gibt es, wenn neben dem neuen Kind mindestens ein Geschwisterkind unter 3 Jahren oder zwei Geschwisterkinder unter 6 Jahren vorhanden sind.
Der Geschwisterbonus beträgt 10 % des Elterngeldes ohne Geschwisterbonus. Wenn diese 10 % weniger als 75 Euro betragen, wird der Geschwisterbonus auf 75 Euro erhöht. Es soll nun also auch beim Geschwisterbonus einen Sockelbetrag (75 Euro) geben.
Beispiele zum Geschwisterbonus
Beispiel 1:
Peter wurde am 21.04.2005 geboren. Kerstin wird voraussichtlich am 21.06.2007 geboren. Vor der Geburt von Peter hatte die KM ein Netto-Einkommen in Höhe von 1.500 Euro. Vor der Geburt von Kerstin war sie in Elternzeit und hatte kein Einkommen aus Erwerbstätigkeit.
Ergebnis:
Sie bekommt einen monatlichen Geschwisterbonus in Höhe von 75 Euro.
Beispiel 2:
Rudi wurde am 20.07.2005 geboren. Ulla wird voraussichtlich am 20.06.2007 geboren. Vor der Geburt von Rudi hatte die KM ein Netto-Einkommen in Höhe von 1.500 Euro. Vor der Geburt von Ulla war sie in Elternzeit und hatte kein Einkommen aus Erwerbstätigkeit.
Ergebnis:
Sie bekommt einen monatlichen Geschwisterbonus in Höhe von 75 Euro.
Der Geschwisterbonus fällt weg, wenn die Anspruchsvoraussetzungen nicht mehr erfüllt werden. Wenn es nur ein Geschwisterkind gibt und dieses Geschwisterkind seinen dritten Geburtstag feiert, verliert der Elterngeldbezieher ab dem auf den Geburtstag folgenden Lebensmonat des Kindes seinen Geschwisterbonus.
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 11.08.2008
Antwort auf:
Elterngeld für´s 2. Kind
Hallo,
du bekommst für 12 Monate (inklusive MuSchu-Monate, bzw. 14 Monate bei AE) die 67% deines letzten Gehaltes, NICHT für 24 Monate! Je nach Bundesland gibt es nach den 12 Monaten noch Landeserziehungsgeld, aber das entspricht bei weitem nicht dem Elterngeld!
Hoffentlich gibt das jetzt für dich keine böse Überraschung für dich.
Und es zählt immer das Einkommen der zwölf Monate vor der Elternzeit für das Kind. Wenn du also ein weiteres Kind bekommen würdest, dann bekämst du 300 Euro und ggf. Geschwisterbonus.
VlG
Annette
Mitglied inaktiv - 08.08.2008, 18:10
Antwort auf:
Elterngeld für´s 2. Kind
Hallo,
wir lassen uns das Elterngeld auf 24Monate ausbezahlen, dafür nur die Hälfte jeden Monat!
Mir geht es darum: Wir würden gerne ein zweites Kind haben. Aber 300Euro plus Geschwisterbonus sind natürlich nicht viel. Wenn es irgendwas gibt um den Betrag zu erhöhen würde ich das gerne wissen.
Meine Freundin muss etwas auf´s Geld schauen. Sie wünschen sich aber von Herzen ein 2. Kind. Sie überlegt sich schon gleich wieder schwanger zu werden um eben noch innerhalb der 2 Jahre Elterngeldauszahlung des 1. Kindes das 2. Kind zur Welt zu bringen.
Ich kann mir aber nicht vorstellen, dass sie mit dieser Rechnung richtig liegt!
Grüße Tanja
Mitglied inaktiv - 08.08.2008, 19:41
Antwort auf:
Elterngeld für´s 2. Kind
na denn ist gut.
Ja, ich gehe davon aus, dass du zwischen den beiden Geburten wieder erwerbstätig gewesen sein musst, um wieder Elterngeld beziehen zu können. Anders lässt sich das doch auch gar nicht im Elterngeldrechner eingeben. Konnte dir vermutlich nicht helfen, sorry.
VlG
Annette
Mitglied inaktiv - 08.08.2008, 21:30
Antwort auf:
Elterngeld für´s 2. Kind
Hi,
macht doch nichts. Ich wart einfach bis sich noch jemand anders meldet. Trotzdem danke für die Mühe
LG
Tanja
Mitglied inaktiv - 09.08.2008, 14:18
Antwort auf:
Elterngeld für´s 2. Kind
das mit den 67 % beim zweiten Kind funktioniert, glaube ich, wenn man sich für das erste Kind nur hat 12/14 Monate auszahlen lassen, bei Splittung auf mehrere Monate entfällt diese Möglichkeit ; so hatte es mir zumindest mal engelchen lpz aus dem Forum mitgeteilt, sie kennt sich da beruflich sehr gut aus
Mitglied inaktiv - 10.08.2008, 13:29