Meine erst Tochter ist am 11.02.2012 geboren. Für sie bekommen ich Eltergeld.
Nun bin ich wieder schwanger.Vorraussichtlicher Entbindungstermin ist der 23.06.2013.
Ab März bekomme ich von meinem Arbeitgeber normal gehalt...bis eben 8 Wochen nach der Geburt (Krankenkasse und Arbeitgeber.)
Wie gestaltet sich nun dass Elterneld für dass 2. Kind???
von
jaelShirel
am 14.01.2013, 11:41
Antwort auf:
Elterngeld fürs 2. Kind. Geboren innerhalb 16 Monate
Hallo,
Ausgangspunkt ist das persönliche steuerpflichtige Erwerbseinkommen der letzten zwölf Kalendermonate vor der Geburt des Kindes, für dessen Betreuung jetzt Elterngeld beantragt wird. Monate mit Bezug von Mutterschaftsgeld oder Eltern-geld (nicht jedoch Zeiten einer verlängerten Elterngeldaus-zahlung) sowie Monate, in denen aufgrund einer schwan-gerschaftsbedingten Erkrankung oder wegen Wehr- oder Zivildienstzeiten das Einkommen gesunken ist, werden bei der Bestimmung der zwölf Kalendermonate grundsätzlich nicht berücksichtigt. Statt dieser Monate werden zusätzlich weiter zurückliegende Monate zugrunde gelegt. Sollte der Rückgriff auf weiter zurückliegende Monate jedoch nachtei-lig sein, können die Eltern schriftlich darauf verzichten. Bei Selbstständigen würden die zuvor genannten Monate nur auf Antrag von der Einkommensermittlung ausgenommen und an deren Stelle weiter zurückliegende Monate berücksichtigt.
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 15.01.2013