Guten Tag, ich habe für mein erstes Kind (geb. 15.03.2014) zwei Jahre Elternzeit beantragt. Die Auszahlung des Elterngeldes läuft 1 Jahr lang. Ab 01.04.2015 werde ich 20% arbeiten gehen. Da wir beabsichtigen evtl. doch noch ein zweites Kind zu bekommen, war die Idee mit arbeiten gehen, glaube ich, nicht so gut. Das Elterngeld bezieht sich ja dann auf mein letztes Nettoeinkommen, das mit 20 % evtl. ca. 350 EUR beträgt. Gibt es eine Möglichkeit das Elterngeld vom ursprünglichen Nettogehalt zu bekommen? Weil somit werde ich ja eigentlich "bestraft", dass ich wieder arbeiten gehe? Danke und Grüße Charly-007
von Charly-007 am 03.03.2015, 11:15