Frage: Elterngeld für zweites Kind

Guten Tag Frau Bader, ich bin jetzt in der Elternzeit. Mein Kind ist am 4.04.2012 geboren und die Elternzeit habe ich für drei Jahre beantragt. Elterngeld habe ich auf zwei Jahre geteilt. Ich bin wieder Schwanger und jetzt wollte ich wissen ob ich noch Anspruch auf Eltergeld für zweites Kind habe und ob ich dann weiter Gesetzlich Versichert bleibe (mein Kind ist bei meiner KK mit mir versichert weil mein Mann Selbstständig ist). Ich danke jetzt schon für Ihre Antwort.

von effka83 am 26.01.2013, 13:36



Antwort auf: Elterngeld für zweites Kind

Hallo, nach der Gesetzesänderung ab 2013 besteht die Möglichkeit, am Tag vor Beginn des neuen Mutterschutzes die alte Elternzeit zu beenden. Man erhält dann vom Arbeitgeber und der Krankenkasse jeweils die Anteile zum MG. Bis zu zwölf Monate der ersten Elternzeit kann man mit Zustimmung des Arbeitgebers bis zum achten Geburtstag des Kindes übertragen. Ausgangspunkt ist das persönliche steuerpflichtige Erwerbseinkommen der letzten zwölf Kalendermonate vor der Geburt des Kindes, für dessen Betreuung jetzt Elterngeld beantragt wird. Monate mit Bezug von Mutterschaftsgeld oder Eltern-geld (nicht jedoch Zeiten einer verlängerten Elterngeldauszahlung) sowie Monate, in denen aufgrund einer schwangerschaftsbedingten Erkrankung oder wegen Wehr- oder Zivildienstzeiten das Einkommen gesunken ist, werden bei der Bestimmung der zwölf Kalendermonate grundsätzlich nicht berücksichtigt. Statt dieser Monate werden zusätzlich weiter zurückliegende Monate zugrunde gelegt. Sollte der Rückgriff auf weiter zurückliegende Monate jedoch nachteilig sein, können die Eltern schriftlich darauf verzichten. Bei Selbstständigen würden die zuvor genannten Monate nur auf Antrag von der Einkommensermittlung ausgenommen und an deren Stelle weiter zurückliegende Monate berücksichtigt. Liebe Grüße, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 29.01.2013



Antwort auf: Elterngeld für zweites Kind

Man hat immer Anspruch auf Elterngeld ! Die Frage ist wie viel man dann bekommt :-) Die Monate bis zum ersten Geburtstags Deines ersten Kindes werden durch Dein altes Gehalt ergänzt, der Rest bis zum neuen Mutterschutz sind dann bei keiner Arbeistaufnahme Nullrunde , bei Arbeitsaufnahme eben der Lohn. Um das Elterngeld durch die Nullrunden nicht so arg runter zu ziehen ist es ratsam dann in Teilzeit zu arbeiten vielleicht in der Elternzeit. Wichtig : Neende die erste Elternzeit einen Tag vor neuem Mutterschutz, dann bekommst Du den vollen Mutterschutzlohn. Mit Zustimmung des Arbeitgebers kannst Du die verlorenen Elternzeitmonate von Kind 1 auf die Zeit bis zum 8. Geburtstag übertragen lassen. Verschert bist Du beitragsfrei solange Du einen AG hast oder Elterngeld beziehst ohne AG.

von Sternenschnuppe am 26.01.2013, 13:45



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