Hallo, unsere Tochter ist im Februar 09 geboren. Bis Februar 2010 beziehe ich auch Elterngeld für sie, dass sich ja aus meiner Vollzeitbeschäftigung vor der Geburt unserer Tochter errechnet hat. Meine Elternzeit läuft noch bis Ende April. Dann möchte ich bis zur Geburt unseres zweiten Kindes noch einmal Vollzeit arbeiten. Im September erwarten wir jetzt unser zweites Kind. Berechnungsgrundlage für das Elterngeld sind doch immer die 12 Monate vor der Geburt. Wie werden dann die Monate September 09 bis Februar 2010 für die ich noch für unser erstes Kind Elterngeld bezogen habe, berücksichtigt? Gelten diese Monate als Monate ohne Einkommen? Vielen Dank im voraus für ihre antwort
Mitglied inaktiv - 10.02.2010, 12:30