Hallo zusammen,
erhält man für seinen Nebenjob immer Elterngeld? Auch wenn man noch Elterngeld aus seiner hauptberufl. Tätigkeit erhält? Oder erhält man das Elterngeld für den Minijob nur wenn man nur auf Minijob-Basis tätig ist?
von
Schmetterling
am 25.03.2019, 20:10
Antwort auf:
Elterngeld für hauptberufl. Tätigkeit u. Nebenjob?
Hallo,
es zählt das Einkommend er letzten 12 Mo. vor der Geburt aus allen Einkunftsarten (Monate mit MG u EG werden ausgeklammert).
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 26.03.2019
Antwort auf:
Elterngeld für hauptberufl. Tätigkeit u. Nebenjob?
Das Elterngeld errechnet sich aus der Summe beider (aller) Einkünfte. Wenn du als einen Hauptjob und einen Nebenjob hast, dann erhälst du entsprechend mehr Elterngeld.
von
Dojii
am 26.03.2019, 07:22
Antwort auf:
Elterngeld für hauptberufl. Tätigkeit u. Nebenjob?
Danke für deine Antwort!
Weisst du evtl. auch, ob man im Nebenjob eine bestimmte Zeit gearbeitet haben muss, um dort auch Anspruch auf Elterngeld zu haben? Z.B. mind. 12 Monate, oder so?
von
Schmetterling
am 26.03.2019, 08:45
Antwort auf:
Elterngeld für hauptberufl. Tätigkeit u. Nebenjob?
Elterngeld bekommst du als staatliche Leistung. Nicht vom AG. Das ist eine Lohnersatz Leistung.
Es ist massgebend dein Einkommen 12 Monate vor Geburt.
Was du meinst ist Elternzeit, dass ist quasi die Garantie vom AG dir die stelle freizuhalten
Mitglied inaktiv - 26.03.2019, 09:38
Antwort auf:
Elterngeld für hauptberufl. Tätigkeit u. Nebenjob?
Ich bin mir gerade nicht sicher, ob wir aneinander vorbei reden. ^^
Elterngeld errechnet sich aus deinem Einkommen der letzten 12 Monate vor Geburt bzw. Mutterschutz.
Ganz einfach gesagt:
Es werden also alle 12 Lohnabrechnungen addiert, durch 12 geteilt und von diesem Durchschnitt werden dann die 65% Elterngeld errechnet.
Hast du einen Hauptjob und einen Nebenjob, dann werden auch die Lohnabrechnungen des Nebenjobs mit addiert.
Am Ende steht einfach eine Summe, alles was du in den 12 Monaten aus allen Jobs zusammen verdient hast. Das wird dann durch 12 geteilt.
Es wird kein getrenntes Elterngeld aus Hauptjob und dann nochmal ein zweites aus Nebenjob errechnet.
von
Dojii
am 26.03.2019, 09:40
Antwort auf:
Elterngeld für hauptberufl. Tätigkeit u. Nebenjob?
Danke für die Antworten! War sehr hilfreich für mich.
von
Schmetterling
am 26.03.2019, 11:38