Hallo, nachdem ich hier seit langer Zeit immer wieder mitlese, wende ich mich nun mit einer Frage an Sie. Im März 2015 wurde unser Sohn geboren. Ich bin nun in Elternzeit und bekomme Elterngeld für ein Jahr, also bis Februar 2016. Da die Chancen auf einen Krippenplatz sehr schlecht sind, rechne ich damit erst ab September 2016 wieder arbeiten gehen zu können, da wir vorher keinen Betreuungsplatz bekommen werden. Da ich dann ab März 2016 ganz ohne Geld dastehen würde, werde ich eine Honorartätigkeit auf selbstständiger Basis beginnen und erstmals im April 2016 eine Auszahlung erhalten. Ich werde ca. 400 Euro brutto im Monat verdienen....da ich mich dann selbst versichern muss etc. wird nicht viel übrig bleiben. Wir möchten unbedingt ein zweites Kind, fragen uns aber, ob es finanziell machbar ist. Daher meine Fragen: Wenn ich im Laufe des nächsten Jahres schwanger werden würde, in wie weit würden die Monate mit Einnahmen aus der Honorartätigkeit berücksichtig werden (wenn sie in den Bemessungszeitraum fallen)? Bei selbstständiger Tätigkeit wird ja das zuletzt steuerlich abgeschlossene Jahr berücksichtigt.... Wenn ich ab April keiner Honorartätigkeit nachgehen würde, hätte ich ja auf jeden Fall Monate ohne Einkommen als Berechnungsgrundlage für eine potentielle zweite Elternzeit. Was wäre für mich dann besser? Monate ohne Einkommen oder mit geringem Einkommen aus Honorartätigkeit? Oder macht das keinen Unterschied? Vielen Dank im Voraus!
von JoBe am 06.09.2015, 22:36