Hallo Frau Bader, Ich beziehe seit der Geburt unseres Kindes am 1.1.2013 Elterngeld für ein Jahr und bin in Elternzeit, arbeite derzeit also nicht. Für die Monate September und Oktober hat mein Mann nun ebenfalls Elternzeit und bezieht Elterngeld. Steht ihm das auch zu, wenn wir unser Kind von nächster Woche bis Ende Oktober zu einer Tagesmutter bis 14 Uhr zur Betreuung bringen? (Unser Hausumbau ist doch heftiger als geplant und mit Baby kann ich gar nicht helfen, abgesehen davon, dass eine Baustelle wohl auch nicht der richtige Ort für ein Kind ist! Andere Betreuungsmöglichkeiten, Familie etc. hätten wir gar nicht.) Danke! Meike Z.
von Camelcee am 18.09.2013, 21:33