Frage: Elterngeld für Zwillinge

Hey, ich schreibe mal hier, da im Mehrlingsforum nicht so viel los ist. Ich habe letztes Jahr im April Zwillinge bekommen und war ein Jahr in Elternzeit und habe normal Elterngeld bekommen plus 300 Euro mehr für den zweiten Zwilling. Sprich habe ich dementsprechend nur für einen Zwilling Elterngeld bekommen. Nun wurde im Juli gerichtlich (allgemein und bundesweit entschieden), dass es für Zwillinge auch doppelt Elterngeld gibt, mit der Begründung: Würde man die beiden Kinder hintereinander bekommen, würde man auch für beide Kinder Elterngeld bekommen, da es einem für JEDES Kind zusteht. So ein Urteil gab es ja schon letztes Jahr, wo jedoch nur die Eltern betroffen waren, die beide zu Hause waren. Jedoch gab es jetzt ein weiteres Urteil, dass es auch so bei Müttern sein soll, die alleine die Elternzeit genommen haben. So weit so gut. Nun habe ich gehört, dass es wahrscheinlich so sein wird, dass, wenn man bei der Elterngeldstelle einen Überprüfungsantrag stellt, man wohl rückwirkend das Elterngeld für das zweite Kind bekommt. Meine Elternzeit ist nämlich im April diesen Jahres abgelaufen. Wir hätte uns es gar nicht leisten können, beide zu Hause zu bleiben. Hätten wir jedoch beide Elterngeld bekommen bzw doppeltes, wäre es kein Problem gewesen und ich hätte auch zwei Jahre nehmen können, was ich besonders bei Zwillingen für wichtig erachte. Wissen Sie da mehr? Wissen Sie, wie man vorgehen kann?

von LittlePupser am 15.10.2013, 12:11



Antwort auf: Elterngeld für Zwillinge

Hallo, man bekommt nicht in doppeltes Elterngeld, wenn nur ein Elternteil zuhause bleibt. Jedes Elternteil kann nach dem Urteil für jedes Kind Eltern Geld beantragen. Dann bekommt man: wenn nur ein Elternteil Elternzeit und Elterngeld beansprucht, bekommt dieser für ein Kind zwölf Monate und für den anderen die Geschwisterbonus sowie für das andere Kind die zwei Partner Monate. Wenn die Kinder letztes Jahr im April, nicht davon ausgehen, dass dies rückwirkend genehmigt wird. Liebe Grüße, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 15.10.2013



Antwort auf: Elterngeld für Zwillinge

Jeder Elternteil kann für 1 Kind Elterngeld bekommen + 2 Partnermonate vom anderen Kind. Du kannst also lediglich die 2 Partnermonate noch ausbezahlt bekommen wenn Du Zuhause warst Monat 13 + 14. Genaue Arbeitsanweisungen haben die Etermgeldstellen aber noch nicht.

von Sternenschnuppe am 15.10.2013, 12:43



Antwort auf: Elterngeld für Zwillinge

Nein. Das wurde anders geregelt. Ich kenne Muttis, die jetzt doppeltes Elterngeld bekommen, obwohl sie alleine zu Hause ist (bzw nicht doppeltes aber um einiges mehr, als ich es bekommen habe). Und es ist wohl noch nicht festgelegt ab wann das gelten soll. jedenfalls wird es wohl zurückdatiert und ich könnte evtl Glück habe, dass ich was nachgezahlt bekomme. Wichtig ist in diesem Falle wohl der Überprüfungsantrag und den habe ich gestellt.

von LittlePupser am 15.10.2013, 12:54



Antwort auf: Elterngeld für Zwillinge

Hast du schon mal diese Damen mit Doppelbezug gefragt, wie sie das angestellt haben bzw. welchen Sachbearbeiter sie hatten?

von Pamo am 15.10.2013, 12:57



Antwort auf: Elterngeld für Zwillinge

Ja, die eine Dame hat ihre Zwillis Ende Juli bekommen und als sie von diesem Beschluss gehört hat, hat sie gleich einen Überprüfungsantrag gestellt und es bewilligt bekommen. Hier der Wortlaut: Wir waren gerade bei unserer Elterngeldstelle und haben folgendes bewilligt bekommen: zusätzliches Elterngeld für den 13. und 14. Monat, dann noch den Sockelbetrag von 300,- + Zwillingsbonus 300,- rückwirkend für die letzten 3 Monate (bei uns ab dem 15.07.) . Wichtig war, dass wir den Antrag auf Überprüfung gestellt haben!!!! Der muss vorliegen! Was rückwirkend seit der Geburt der Zwerge evtl. gezahlt wird ist von Gesetzesseite noch nicht beschlossen.

von LittlePupser am 15.10.2013, 13:05



Antwort auf: Elterngeld für Zwillinge

Elterngeld bleibt Lohnersatz und solange eine Person nur einen Lohn hat, kann auch eine Person nur einmal Elterngeld bekommen. Daher würde ich gerne wissen woher Du von einem anderen Urteil weisst und ob Du einen Link dazu hast.

von Sternenschnuppe am 15.10.2013, 13:08



Antwort auf: Elterngeld für Zwillinge

BSG Urteil vom 27.6.13, AZ.: B 10 EG 3/12 R und B 10 EG 8/12 R Bitte!

von LittlePupser am 15.10.2013, 13:09



Antwort auf: Elterngeld für Zwillinge

Ja. Jeder Elternteil kann 12 Monate für eines und 2 Monate für das andere Kind Elterngeld bekommen. Wenn Du Zuhause warst in Monat 13 + 14 dann wirst Du diese 2 Monate noch bekommen.

von Sternenschnuppe am 15.10.2013, 13:15



Antwort auf: Elterngeld für Zwillinge

Neeee...Hmmm...weiß nicht wie ich das noch erklären soll! Wir hatten ja damals gar nicht die Möglichkeit, beide Elternzeit zu nehmen! Und es haben auch schon einige Mütter was zurückbekommen und damit meine ich nicht nur den 13. und 14. Monat der Elternzeit. Wenn beide Elternteile zu Hause bleiben, dann wird doppelt Elterngeld bezahlt, bleibt nur einer Zu Hause gibt es auch für den zweiten Zwilling den 300 Euro Mehrlingsbonus und einen Sockelbetrag von 300 Euro im Allgemeinen. Sprich könnte ich 600 Euro pro Monat (in dem Falle 12) nachgezahlt bekommen, wenn gesetzlich zB geregelt wird, dass die ab dem 1.1.2012 gilt. Elterngeldstellen raten deshalb auch den Überprüfungsantrag zu stellen, weil dieser Voraussetzung dafür sein sollen.

von LittlePupser am 15.10.2013, 13:22



Antwort auf: Elterngeld für Zwillinge

http://www.anwalt.de/rechtstipps/bei-zwillingen-doppeltes-elterngeld_045972.html Wenn Du welche kennst, dann lass Dir von denen doch mal die Elterngeldbescheide zeigen. Nach jüngsten Urteilen ist es so auf jeden Fall nicht möglich, wie die es Dir erzählen. War der Mann nicht Zuhause in der Zeit gibt es auch nix rückwirkend.

von Sternenschnuppe am 15.10.2013, 13:27



Antwort auf: Elterngeld für Zwillinge

Hast du Zwillinge? Also dich such intensiv damit beschäftigt bzw selbst mit der Elterngeldstelle telefoniert? Ich meine, wieso sonst sollen wir diesen Überprüfungsantrag stellen, wenn es doch total aussichtslos ist?

von LittlePupser am 15.10.2013, 13:33



Antwort auf: Elterngeld für Zwillinge

Nein, ich bin nur Patentante von welchen. Und da ist der Antrag für Monat 13 + 14 noch nicht einmal bearbeitet worden, da die Elterngeldstelle hier noch keine genauen Anweisungen hat wie sie nach dem Urteil verfahren sollen. Daher meinRat an Dich, lass Dir die Bescheide zeigen von den Leuten die sagen dass sie es doppelt bekämen. Wir ich aber oben überlesen hatte, Du warst in Minat 13 + 14 gar nicht mehr Zuhause. Dein Mann war auch nicht in Elternzeit. Von daher wird da rückwirkend nix mehr gehen.

von Sternenschnuppe am 15.10.2013, 13:44



Antwort auf: Elterngeld für Zwillinge

Ich glaube nicht, dass sie sich das aus den Fingern saugen. Einfach mal so. Will mich da jetzt auch nicht hinstellen und sagen, hey ich glaube dir nicht, zeig mir dein Bescheid! Und es sind ja mehrere. Unabhängig von einander, sprich die kennen sich nicht. Na wir schauen mal. Ja klar, mein Mann war nicht in Elternzeit, da wir uns das nicht leisten konnten! Wir hatten ja gar nicht die Möglichkeit.

von LittlePupser am 15.10.2013, 13:50



Antwort auf: Elterngeld für Zwillinge

Es wäre auch sicher sehr undiplomatisch zu sagen, dass du ihnen nicht glaubst. Aber du könntest ihnen einfach die Wahrheit sagen: "Die Elterngeldstellen sind noch uneins über die Umsetzung, kannst du mir eine Kopie deines Bescheides geben, damit ich denen beweisen kann, dass diese Regelung wirklich existiert und bereits umgesetzt wird?"

von Pamo am 15.10.2013, 14:00



Antwort auf: Elterngeld für Zwillinge

Ich habe eben nochmal nachgefragt und zur Zeit ist es wohl so geregelt, dass Eltern die jetzt Zwillinge bekommen und wo nur ein Elternteil zu Hause bleibt, sie normal Elterngeld für das eine Kind bekommen plus den 300 Euro Mehrlingszuschlag und 600 Euro für das zweite Kind!!! Wenn beide zu Hause bleiben, doppeltes Elterngeld. Sprich, es bekommen momentan alle Eltern von Zwillingen doppelt Geld!!

von LittlePupser am 15.10.2013, 14:13



Antwort auf: Elterngeld für Zwillinge

Wo hast du nachgefragt, wo steht diese Information? Bitte mitteilen, das werden noch andere wissen wollen.

von Pamo am 15.10.2013, 14:21



Antwort auf: Elterngeld für Zwillinge

So waren das Aussagen von Sachbearbeiterinnen in Elterngeldstellen. In verschiedenen. In Hannover und Münster zb, davon weiß ich. Eine Mutter hat ihre Zwillinge im Januar bekommen und bekommt jetzt ab Juli das Geld rückwirkend. 600 euro extra für das zweite Kind!!! Sie ist alleine zu Hause, sprich alleine in Elternzeit.

von LittlePupser am 15.10.2013, 14:29



Antwort auf: Elterngeld für Zwillinge

Ich habe mich nochmal mit der besagten Mutter unterhalten und ich habe vorhin den Bescheid gesehen, dass besagte Mutter (Kinder am 15.01.2013 geboren) ab dem 15.07.13, wegen dem Gerichtsurteil vom 26.06.13, rückwirkend pro Monat 600 Euro für das zweite Kind bekommt. Sprich 300 Euro Mehrlingsbonus für das zweite Kind und einen Sockelbetrag von 300 Euro. Besagt Mutter ist auch alleine in Elternzeit. Das ist doch nicht Bundesland abhängig oder?

von LittlePupser am 15.10.2013, 18:32



Antwort auf: Elterngeld für Zwillinge

Hab jetzt beide Urteile gelesen, finde aber auch nicht das, was du beschreibst. Wenn ich dich richtig versteh: Quasi 1 Elternteil bekommt für Kind 1 "ganz normal" Elterngeld zzgl Mehrlingsbonus (300 Euro) Und für Kind 2 bekommt man den Sokelbetrag (300 Euro) und den Mehrlingsbonus (300 Euro) Erstaunlich, dass Elterngeldstellen dazu jetzt schon was auszahlen, wenn sie nach den vorhergehenden Urteilen schon nicht tun. Gruß Sabine

von SumSum076 am 16.10.2013, 02:10



Antwort auf: Elterngeld für Zwillinge

Genau so...Und den Bescheid habe ich wirklich gesehen...Und ich habe mit der Elterngeldstelle telefoniert und die Dame bestätigte mir, dass das im Moment genauso gehandhabt wird.

von LittlePupser am 16.10.2013, 06:48



Antwort auf: Elterngeld für Zwillinge

Ich habe genau das ja auch nicht gefunden, daher meine Frage hier. Ich war selber erstaunt darüber. Und da beim ersten Urteil dazu kam, dass man dies 4 Jahre rückwirkend beantragen kann, gehen halt viele Berater davon aus, dass das beim zweiten Urteil auch so passieren wird, weil sonst wieder Unmengen an Klagen kommen...

von LittlePupser am 16.10.2013, 06:49



Antwort auf: Elterngeld für Zwillinge

Meine Freundin hat heute Bescheid bekommen und sie bekommt nur Monat 13 + 14 nachbezahlt. Nix mit eigenem Elterngeld. Bitte schicke mir per PN die Nummer von der Elterngeldstelle Deiner Freundin, damit wir da mal nachfragen können auf welcher Grundlage die berechnen. Danke

von Sternenschnuppe am 16.10.2013, 10:40



Antwort auf: Elterngeld für Zwillinge

Moment, ich muss sie erst Mal fragen. Melde mich dann per PN bei dir.

von LittlePupser am 16.10.2013, 11:06



Antwort auf: Elterngeld für Zwillinge

PN

von LittlePupser am 16.10.2013, 11:15



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