Liebe Frau Bader,
mein Mann und ich arbeiten beide Vollzeit. Ich bin nun mit dem vierten Kind schwanger. Da ich mehr verdiene als mein Mann, wird er zu Hause bleiben und Elterngeld beziehen. Ich frage mich nun, ab wann mein Mann Elternzeit nehmen und somit EG beziehen muss: ab dem Tag der Geburt oder nach Ende meines Mutterschutzes (also acht Wochen nach der Geburt)?. Die zweite Variante wäre für uns die beste, denn dann könnten wir ja ohne finanzielle Sorgen unser Kind 16 Monate zu Hause betreuen (ich zwei Wochen Mutterschutz, dann mein Mann 12 Monate Elternzeit, dann ich zwei "Vätermonate"). Geht das überhaupt? Oder muss mein Mann Elternzeit ab Geburt nehmen? Dann wären wir gleichzeitig zwei Monate zu Hause. Aber wie soll er da die EZ beantragen. Wir wissen ja nicht genau, wann die Geburt ist.
Vielen Dank für Ihre Antwort.
Bine
Mitglied inaktiv - 09.08.2009, 20:23
Antwort auf:
Elterngeld für Vater
Hallo,
Sie haben zusammen 14 Mo. frei zur Verfügung/ zum Verteilen.
Die 8 (!) Wo. nach der Geburt, in denen Sie MG beziehen, werden aber immer Ihnen angerechnet, so dass er praktisch 12 Mo. nehmen kann
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 10.08.2009
Antwort auf:
Elterngeld für Vater
Ich habe mal gelesen, dass der Vater kein EG bekommt, wenn die Mutter während des Mutterschutzes ihr Gehalt weiter bekommt. In diesem Falle könnte mein Mann während der ersten zwei Monate nach der Geburt keine Elternzeit nehmen, da wir mit nur einem Gehalt keinesfalls auskommen können.
Er muss allerdings im Anschluss an meinem Mutterschutz EZ nehmen, da wir keine Betreuung für ein Baby finden können.
Mitglied inaktiv - 09.08.2009, 20:34
Antwort auf:
Elterngeld für Vater
Hallo Bine,
Elternzeit kann bis zum 3. Geburtstag des Kindes genommen werden, ein Anspruch auf Elterngeld besteht jedoch nur bis zum Ende des 14. Lebensmonats des Babys. (§ 15 Abs. 1 BEEG, § 4 Abs. 1 BEEG) Es ist also nicht möglich, für 8 Wochen Mutterschaftsgeld und dann noch 14 Monate Elterngeld zu bekommen.
Wenn also geplant ist, dass Du auch die "Vätermonate" nimmst, ihr also insgesamt 14 Monate Elterngeld beziehen wollt, gibt es mehrere Möglichkeiten: Die erste ist, Dein Mann nimmt ab Geburt des Kindes Elternzeit und bezieht ab diesem Zeitpunkt 12 Monate Elterngeld. Dass Du noch im Mutterschutz wärst, wäre nicht schlimm, Elterngeld gäbe es für Deinen Mann trotzdem. Das Mutterschaftsgeld, das Du ja von der Krankenkasse erhalten wirst, würde nur auf DEIN Elterngeld angerechnet werden, wenn Du direkt nach der Geburt Elterngeld beziehen würdest (§ 3 Abs. 1 BEEG). Dann würdet ihr 2 Monate gemeinsam daheim sein, was in der ersten Zeit mit einem Baby sicher auch nicht schlecht ist. Nach 12 Monaten würdest Du dann 2 Monate daheim bleiben. Natürlich bliebe hier das Problem, dass ihr den genauen Geburtstermin nicht kennt, wegen der Ankündigung der Elternzeit dem Arbeitgeber gegenüber. Aber eigentlich ist das kein Problem. Teilt dem Arbeitgeber mit, "dass Dein Mann ab der Geburt des Kindes, die voraussichtlich am .... stattfindet Elternzeit für 12 Monate nehmen will. Bei früherer oder späterer Geburt soll der tatsächliche Geburtstermin gelten". Dein Mann muss das seinem Arbeitgeber aber mindestens 7 Wochen vorher ankündigen (§ 16 Abs. 1 S. 1 BEEG). Kommt das Baby früher, teilt Ihr das dem Arbeitgeber mit. Die 7-Wochen-Frist würde hier nicht gelten, weil die frühere Geburt ein dringender Grund ist, bei dem eine angemessens kürzere Frist einzuhalten ist.
Die andere Möglichkeit ist, dass Dein Mann erst zum Ende der Mutterschutzfrist für 12 Monate in Elternzeit geht und ab diesem Zeitpunkt auch Elterngeld bekommt. Nach Ende dieser 12 Monate könntest Du zwar noch Elternzeit nehmen, aber Elterngeld würde es nicht mehr geben.
LG Grisham20
Mitglied inaktiv - 09.08.2009, 21:18
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Elterngeld für Vater
Deine Rechnung stimmt nicht ganz: Elterngeld gibt es für beide zusammen maximal 14 Monate - wie kommst Du auf 16 Monate? Und nur 2 Wochen Mutterschutz? Die 2 Monate bzw. 8 Wochen Mutterschutz werden stets der Mutter zugeordnet und die Zahlungen auf`s Elterngeld angerechnet.
In der Verteilung seid Ihr vollkommen frei, könnt also auch gleichzeitig Elterngeld beziehen.
Für Euch kommt aber sicher die Variante "Vater geht nach dem Mutterschutz in Elternzeit" in Frage, da gibt es die längste zusammenhängende Betreuungszeit ohne größere finanzielle Einbußen.
Mitglied inaktiv - 09.08.2009, 22:59
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Elterngeld für Vater
Hallo Bine,.
Du hast einen kleinen Denkfehler:
Zusammen habtIhr 14 Monate EG-Anspruch, wobei die gelder im Mutterschutz IMMER auf die Zeit der Mutter angerechnet werden.
= Deine "Vätermonate" hast Du schon mit dem Mutterschutz verbraten.
Dein Mann kann nun (am Anfang) parallel oder eben an den MuSchu anschließend seine 12 Monate EZ (mit EG) nehmen.
Eure EG-Ansprüche laufen völlig unabhängig voneinander, halt zusammen nicht mehr als 14 Monate.
Jeder kann voll verdienen während der andere Teil in EZ (mit EG) ist.
Nur Achtung: bedenkt den "Progressionsvorbehalt" des EG, das kann in der Steuererklärung sonst böse Überraschungen geben!
Viele Grüße
Désirée
Mitglied inaktiv - 09.08.2009, 23:00