Hallo, Ist es möglich, dass ich vom 1. Lebensmonat bis zum 12. Lebensmonat Elterngeld in Anspruch nehmen (1. Und 2. Monat bezieht man sowieso Mutterschaftsgeld) und mein Mann den 13. Und 14. LEBENSMONAT Elterngeld in Anspruch nimmt? Wie ist es den geregelt mein Mann arbeitet nur auf 450€ Basis unter 30 Stunden die Woche. Das heißt wenn er im 13. Und 14. LEBENSMONAT Elterngeld in Anspruch nimmt, darf er ja weiter arbeiten und erhält dann Elterngeld? Aber wie viel?
von Yel93 am 03.10.2017, 02:04