Hallo, ich habe Elterngeld für den 4.-10. LM beantragt, mein Freund vom 1.-7. LM. Das sind jeweils 7 Monate und das ist doch okay, da ja den Eltern 14 Monate Elterngeld zustehen?! Meinem Freund wurde das auch so bewilligt. Bei mir haben sie mir allerdings nur den 4.-7. LM genehmigt… Unserer Vermutung nach haben sie einfach bei uns beiden die ersten sieben LM als Grundlage genommen und bei mir halt die ersten drei Monate nicht bewilligt, da ich ja Mutterschaftsgeld bekommen habe (allerdings nur zwei Monate). Wahrscheinlich haben sie dann nur die „Nicht-Bewilligung“ für meine ersten drei Monate nicht extra hingeschrieben. Wir müssen doch nicht der Ihren Fehler so hinnehmen, v. a. weil wir unseren Antrag auch eingescannt haben (auf dem ich natürlich natürlich 4.-10. LM beantragt habe nicht 4.-7.LM). Ich möchte meine Kleine bestimmt nicht schon mit sechs Monaten in die Krippe geben! Außerdem habe ich vor, sie bis dahin noch voll zu stillen und dann erst damit anzufangen sie abzustillen. Abpumpen kommt für mich auch nicht mehr in Frage! Und wir müssten dann die 3 Monate zu dritt mit einem Gehalt auskommen, obwohl wir Elterngeld doch richtig für 14 Monate beantragt haben! Das geht doch nicht! Elternzeit habe ich ja auch bis zum 10. LM bei unserem AG genommen und er hat schon Ersatz für diese Zeit besorgt. Müssen wir jetzt diese Bewilligung für nur insgesamt 11 statt 14 Monate (und die restliche Zeit im Ungewissen) so akzeptieren oder was könnten wir ggf. tun? Widerspruch vielleicht, aber so ist der Bescheid ja korrekt, es fehlt ja nur die Bewilligung für den 8.-10. LM?!?! Und hätten wir überhaupt eine Chance? Darüber hinaus hätte ich noch eine Frage dazu: Wir haben noch eine Jahressonderzahlung vom AG erhalten. Mein Freund war schon in Elternzeit, ich kurz davor. Allerdings gilt diese Zahlung nur anteilig für die Monate, die wir auch auf Arbeit waren. D. h. bei meinem Freund bis vor der Geburt und bei mir bis einen knappen Monat nach Ende der Mutterschutzfrist. Muss diese Sonderzahlung trotzdem bei der Elterngeldstelle gemeldet werden und wird dann kurioserweise als Einkommen nach der Geburt gezählt? Für das Elterngeld werden die Sonderzahlungen vor der Geburt ja auch nicht beim Einkommen mit angerechnet (und das ist es ja eigentlich, nur das sie halt einheitlich am Jahresende gezahlt wurde). Würden uns sehr freuen, wenn uns weitergeholfen werden kann! Lg
Mitglied inaktiv - 20.01.2009, 17:22