Hallo Ich habe noch eine Frage zum Beitrag vom 23.11. Mir ist die EG Berechnung noch unklar. Kann ich bis ende der Elternzeit mein altes Gehalt angeben und dann wärend meiner Beurlaubung bis zum Geburtstermin die 400€ vom mini job?
Mitglied inaktiv - 25.11.2008, 22:05