Hallo Frau Bader,
als 400 Euro Kraft bekomme ich ja kein Mutterschutzgeld.
Also das heißt die 6 Wochen vor ET würde ich kein Geld beziehen, die 6 Wochen werden doch mit in die 12 Monate Elterngeldberchnung mit einbezogen,oder. Dann würde mein Gehaltdurchschnitt weniger werden und ich bekomme weniger Elterngeld, ist das so richtig?
Vielen Dank im voraus. Gruß Alexa
Mitglied inaktiv - 20.01.2007, 18:30
Antwort auf:
Elterngeld berechnen
Hallo,
Bei der Bestimmung der zwölf Kalendermonate werden Monate mit Bezug von Mutterschaftsgeld oder Elterngeld sowie Monate, in den aufgrund einer schwangerschaftsbedingten Erkrankung das Einkommen gesunken ist, nicht mitgezählt. In diesen Monaten ist das für die Höhe des Elterngelds maßgebliche Einkommen aus Gründen, die unmittelbar mit der Geburt und Betreuung von Kindern zusammenhängen, geringer. Würden sie berücksichtigt, würde das Elterngeld sinken.
Geringfügig Beschäftigte erhalten übrigens eine Einmalzahlung von 210 Euro. Die bekommen Sie nicht vom Arbeitgeber und der Krankenkasse, sondern vom www.Bundesversicherungsamt.de!!!!
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 23.01.2007