Hallo Frau Bader,
meine Freundin ist seit dem 23.7.15 krank geschrieben.
Hatte bis zum 31.8.15 eine Vollzeitstelle. Bekommt seit dem 1.9.15 Krankengeld.
Wie verhält sich das jetzt mit dem Elterngeld.
Krankengeld wird ja nicht angerechnet.
Sie ist auch arbeitssuchend, aber nicht beim AA gemeldet, da sie ja krank ist. Sie ist jetzt in der 10.SSW. (ET 10.1.17)
Falls sie jetzt noch einen Job bekommen würde...was in einer Schwangerschaft ja recht fragwürdig ist.
Was würde überhaupt angerechnet werden?
Genau das Jahr vor der Geburt (2016) oder das Jahr davor (2015), wo sie gearbeitet hat? Was würde angerechnet werden, wenn sie jetzt doch noch einen Job findet?
lg
Wie würde sich
von
tajak09
am 08.06.2016, 11:43
Antwort auf:
Elterngeld berechnen / Krankgeld
Hallo,
es zählen die letzten 12 Mo vor der Geburt - Monate mit Krankengeldbezug wegen Krankheit, die nichts mit SchwS zu tun hat, zählen als 0 €
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 09.06.2016
Antwort auf:
Elterngeld berechnen / Krankgeld
Es zählen immer ! die 12 Monate vor Mutterschutz.
Sie sollte also alles daran setzen einen Job zu bekommen.
Auch 450€ erhöhen das Elterngeld.
Heiraten ist auch eine Option, spätestens nach dem Elterngeld müsste sie sonst die Krankenkasse selbst bezahlen.
Und LSK 3 würde auch Dein Netto erhöhen.
von
Sternenschnuppe
am 08.06.2016, 11:59
Antwort auf:
Elterngeld berechnen / Krankgeld
verheiratet ist sie ja. Hat LSK 5.
Sie bewirbt sich ja schon seit laaangem.
Die SS war sehr überraschend, da sie schon seit 11 Jahren "üben"
von
tajak09
am 08.06.2016, 12:24
Antwort auf:
Elterngeld berechnen / Krankgeld
Ah, eine Freundin, nicht Deine ;-)
Dann ist die Krankenkasse ja gesichert über den Mann, sofern er nicht privat versichert ist.
Ansonsten wird es ohne Job bei den 300€ bleiben an Elterngeld.
von
Sternenschnuppe
am 08.06.2016, 12:41