Hallo Frau Bader,
Ich würde mich riesig freuen wenn Sie mir mene Frage beantworten könnten.
Meine erste Tochter ist am 22.04.14 geboren und ich habe ein Jahr ET eingereicht. Ab dem 20.04.15 werde ich nun wieder in VZ arbeiten.
Ich bin allerdings schon wieder schwanger und mein Baby sollte am 4.9.15 auf die Welt kommen.
Wie bitte funktioniert es mit dem Elterngeld? Ich beziehe jetzt den Höchstsatz... Ab dem 20.04.15 werde ich nur ein Paar Monate arbeiten und dann wieder in Muschu sein. Wird mein aderzeitiges Elterngekd als "Gehalt " betrachtet wenn es um die Errechnung des zweiten Elterngeld geht? Bekomme ich nochmal Mutterschutzgeld?
Vielen Dank für Ihre hilfe!!
Maria
von
mydialov
am 12.02.2015, 14:41
Antwort auf:
Elterngeld beim zweiten Kind
Hallo,
Ausgangspunkt für das EG ist das persönliche steuerpflichtige Erwerbseinkommen der letzten zwölf Kalendermonate vor der Geburt des Kindes, für dessen Betreuung jetzt Elterngeld beantragt wird. Monate mit Bezug von Mutterschaftsgeld oder Elterngeld (nicht jedoch Zeiten einer verlängerten Elterngeldauszahlung) sowie Monate, in denen aufgrund einer schwangerschaftsbedingten Erkrankung oder wegen Wehr- oder Zivildienstzeiten das Einkommen gesunken ist, werden bei der Bestimmung der zwölf Kalendermonate grundsätzlich nicht berücksichtigt. Statt dieser Monate werden zusätzlich weiter zurückliegende Monate zugrunde gelegt. Sollte der Rückgriff auf weiter zurückliegende Monate jedoch nachteilig sein, können die Eltern schriftlich darauf verzichten.
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 13.02.2015
Antwort auf:
Elterngeld beim zweiten Kind
Gutes Timing :-)
Allerdings solltest Du bitte erst ab dem 22. arbeiten, da Du sonst den 12. Lebensmonat nicht voll genommen hast und für diesen dann keinen Anspruch auf Elterngeld hast. Dies gibt es nur für volle Lebensmonate.
Danach verdienst Du und gehst wie beim ersten in Mutterschutz etc.
Elterngeld wird erneut der Höchstsatz sein plus 10% Gewchwisterbonus.
Stellt sich dann bei Dir die Frage des Elterngeledes Plus.
Sofern Du Teilzeit in Elternzeit zurückkehren willst nach einem Jahr.
Die ganzen Erneuerungen habe ich aber noch nicht so gut im Kopf :-)
von
Sternenschnuppe
am 12.02.2015, 19:35