Guten Abend Frau Bader, ich bekomme zu diesem Thema unterschiedliche Antworten, selbst bei meiner zuständigen Elterngeldstelle, daher wende ich mich an Sie. Meine Tochter ist nun 4 Monate alt und ich habe zwei Jahre Elterngeld beantragt (Splittung des Betrages auf zwei Jahre). Allgemein gefragt: Wenn ich in meiner eingereichten Elternzeit erneut schwanger werde, der Auszahlungszeitraum zwei Jahre beträgt, greift dann diese "Verschiebung"? Das Elterngeld soll ja kein anrechenbares Einkommen für die neue Elterngeldberechnung sein, wie ermittelt sich dann das neue Einkommen für das zweite Kind? Muss ich dem Arbeitgeber auch etwas mitteilen, bzw. die Elternzeit verkürzen? Ich habe den Tipp bekommen, dass es sich aus finanzieller Sicht mehr lohnt, wenn das zweite Kind in der bereits vorhandenen Elternzeit zur Welt kommt. Ich bin komplett durcheinander wenn's um dieses Thema geht. Vielen Dank schon mal für Ihre Hilfe. Viele Grüße Patrizia
von Patrizia_1984 am 03.02.2015, 19:58