Hallo liebe Experten, Ich schildere mal kurz meine Situation: Kind 1 wurde Januar 2012 geboren. Mutterschutz ging bis 15. März. Ich habe Mutterschaftsgeld und anteilig für die ersten zwei LebensMonate Elterngeld erhalten. Am 16. März habe ich wieder mit arbeiten angefangen und mich nebenher selbstständig gemacht. Kind 2 wird September 2013 erwartet. Wie berechnet sich jetzt das Elterngeld? Ich verstehe die Gesetzestexte leider überhaupt nicht. Für Selbstständige gilt der Steuerbescheid des letzten abgeschlossenen Veranlagungszeitraums vor der Geburt. Ist das bei einem Nebengewerbe auch so? Und was ist dann mit der nichtselbstständigen Arbeit. Wird die auch aus dem letzen abgeschlossenen Veranlagungszeitraum berechnet wie das Gewerbe oder trotzdem aus den letzen 12 Monaten vor Geburt? Außerdem habe ich gelese, dass wenn im letzten abgeschlossenen Veranlagungszeitraums vor der Geburt (bei mir 2012) Mutterschaftsgeld oder Elterngeld bezogen wurde, dann der davor abgeschlossene Veranlagungszeitraum (also 2011) herangezogen wird. Stimmt das? Ich hoffe ich konnte es einigermaßen verständlich erklären :) Ich bin über jede Hilfe dankbar. Schon mal vielen Dank im Voraus :) Liebe Grüße
von ShaSaLot am 11.05.2013, 17:52