Ihre Antwort:
"Bei der Bestimmung der zwölf Kalendermonate vor der Geburt, die bei der Bemessung des Elterngeldes zugrunde gelegt werden, sind diejenigen Monate unberücksichtigt zu lassen, in denen Elternzeit auch ohne Elterngeldbzug - für ein älteres Kind genommen wurde."
Ich hab von der Elterngeldstelle, aber die Auskunft bekommen, dass dies nur gilt, wenn mann spätestens bis zum ersten Geburtstag des ersten Kindes das Zweite bekommt. Ansonsten bekommt man lediglich 300 Euro. Dies hab ich auch im Internet gelesen: http://www.steuertipps.de/?softlinkID=14510
Ihre Variante würd mir besser gefallen. Was stimmt nun?
Viele Grüße
Janine
von
Janine34
am 26.06.2011, 21:13
Antwort auf:
Elterngeld beim zweiten Kind
Hallo,
das Ministerium schreibt dazu:
Ausgangspunkt ist das persönliche steuerpflichtige Erwerbseinkommen der letzten zwölf Kalendermona-te vor der Geburt des Kindes, für dessen Betreuung jetzt Elterngeld beantragt wird. Monate mit Bezug von Mutterschaftsgeld oder Elterngeld sowie Monate, in denen aufgrund einer schwangerschaftsbedingten Erkrankung oder wegen Wehroder Zivildienstzeiten das Einkommen gesunken ist, werden bei der Bestimmung der zwölf Kalendermonate grundsätzlich nicht berücksichtigt. Statt dieser Monate werden zusätzlich weiter zurückliegende Monate zugrunde gelegt. Bei Selbstständigen werden die betreffenden Monate auf Antrag von der Einkommensermittlung ausgenommen.
Und das steht auch so im § 2 BEEG
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 27.06.2011