Hallo Frau Bader,
Ich habe eine Frage bezüglich den Elterngeldes für das 2te Kind das im Januar 2021 zur Welt kommt.
Mein erstes Kind habe ich im November 2018 bekommen.
Seit letztem Monat bekomme ich nun kein Elterngeld mehr und bin jetzt aktuell erwerbslos.
Wenn ich mich nun mit einem kleingewerbe selbständig melden würde, wie würde sie das Elterngeld für das 2te Kind berechnen?
Stimmt es, dass der Bemessungszeitraum für das erste Kind angewendet wird wenn das Einkommen von selbständiger Arbeit nicht nicht ausreichend ist?
Man hört so viel verschiedenes liebe Grüße
Laura
von
Tinywiny
am 07.05.2020, 14:33
Antwort auf:
Elterngeld beim 2ten Kind
Hallo,
wenn man selbständig ist (also tatsächlich eine Gewinnermittlung besteht, die im Steuerbescheid auftaucht), wird das letze abgeschlossene Kalenderjahr vor der Geburt genommen.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 11.05.2020
Antwort auf:
Elterngeld beim 2ten Kind
Eins vorweg, die selbstständige Tätigkeit muss im Steuerbescheid 2020 auftauchen und einen anderen Wert als 0 haben. Du musst also entweder Gewinn oder Verlust erzielt haben, der vom Finanzamt akzeptiert werden muss.
Wenn dem so ist (und die Elterngeldstelle nach ihrer Prüfung zu dem Schluss kommt, dass du das Gewerbe nicht extra nur für das Elterngeld angemeldet hast ;) ), dann gilt für dich erst mal der Bemessungszeitraum 2020 (Januar bis Dezember).
Anfang 2020 hast du aber noch Elterngeld bekommen sagt du - das gibt dir das Recht, das Jahr so lange in die Vergangenheit zu schieben bis du ein Jahr findest, in dem kein Elterngeld mehr gezahlt wurde.
Das wäre in dem Fall 2017 (Januar bis Dezember).
Du hast also die Wahl zwischen Januar 2017 bis Dezember 2017 oder eben Januar 2020 bis Dezember 2020.
Sollte dein Kind übrigens rein zufällig am 01.11.2018 geboren worden sein funktioniert das oben geschrieben alles nicht mehr.
von
Dojii
am 07.05.2020, 14:49