Frage: Elterngeld beim 2. Kind

Guten Tag Frau Bader, Meine Situation ist etwas verzwickte, ich hoffe Sie können meine Frage beantworten. Ich befinde mich in der Elternzeit für mein erstes Kind, jedoch bekam ich die Kündigung da meine Arbeitsstelle geschlossen hat. Ich bin aber nochmals schwanger und werde mein 2. Kind noch waehrend der 1. Elternzeit bekommen (Elternzeit 2 Jahre). Die Kündigung ist rechtens, da 280 Tage vom Et zurückgezaehlt die Kündigung schon ausgesprochen wurde, also ich verpasse den Kündigungsschutz mit ca 10 Tagen. Mir wurde vom Arbeitsamt gesagt, dass ich keinen Anspruch auf Alg 1/2 habe, da ich wegen erneuter Schwangerschaft dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stehe. Meine Tochter wird im August 2 Jahre alt und das 2. Kind kommt im Juli noch waehrend der Elternzeit. Wie wird hier das Elterngeld berechnet? Ich habe vor der 1. Geburt vollzeit gearbeitet. Vielen Dank im Vorraus

von Amina1986 am 18.03.2019, 16:19



Antwort auf: Elterngeld beim 2. Kind

Hallo, 1. Hatte der AG die Zustimmung vom Gewerbeaufsichtsamt? Sonst müssen Sie gegen die Kündigung vorgehen 2. Sie stehen dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung. Das hat nichts mit der Schwangerschaft zu tun sondern mit der EZ. 3. Es zählen die letzten 12 Mo vor der Geburt ohne Monate mit MG u EG Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 19.03.2019



Antwort auf: Elterngeld beim 2. Kind

Hallo, Warum sollst du wegen Schwangerschaft dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stehen? Falsche Aussage des Arbeitsamtes. Schwangerschaft kann nicht der Grund sein. Hättest du eine Betreuung für das erste Kind? LG luvi

von luvi am 18.03.2019, 17:02



Antwort auf: Elterngeld beim 2. Kind

Nein, die Kündigung ist nicht automatisch rechtens. Dir darf in der EZ gar nicht gekündigt werden und wenn, dann nur mit Zustimmung des der Aufsichtsbehörde. Falls die nicht vorgelegen hat, wäre die Kündigung hinfällig. Du hast allerdings nur 3 Wochen ab Erhalt Zeit dagegen vorzugehen mittels Kündigungsschutzklage. ist die Zeit abgelaufen, hast du keine Chance mehr. Eine erneute Schwangerschaft würde da auch keine Rolle spielen. Anspruch auf ALG1 hast du trotzdem. Den auch schwanger kannst und willst du ja arbeiten, das würde ich denen auch so sagen. es kann nicht dein Problem sein wenn dich schwanger niemand einstellt. Notfalls würde ich mir da den Vorgesetzten geben lassen der dir zeigen soll auf welcher Rechtslage eine Schwangere arbeitsunfähig ist. Anders sieht es aus wenn dein Arzt dir ein BV ausstellst, das hast du aber hoffentlich nicht machen lassen. Elterngeld wird wenn du bis dahin nicht arbeitest wohl in Richtung Mindestsatz gehen. Es gilt das Einkommen was du in den 12 Monaten vor Geburt hattest, wobei längstens 14 Monate EG und die Mutterschutzzeiten ausgeklammert werden und durch frühere Zeiten ersetzt werden. ALG1 gilt mit 0 €. Ist das Arbeitsverhältnis noch gültig, sprich hast du noch einen AG? oder die Kündigung schon durch? weil ohne AG hast du auch keine EZ, heißt du musst auch eine Lösung für die Krankenversicherung finden. ALG1, selbst versichern oder über den Mann wenn das geht. Könnte auch wichtig sein wegen Mutterschutzgeld.

von Felica am 18.03.2019, 17:08



Antwort auf: Elterngeld beim 2. Kind

Hallöchen, also die Kündigung ist schon durch da ich es zu spaet gemeldet habe also ausserhalb der Frist. Ich wusste zudem Zeitpunkt nicht dass ich schwanger bin, dementsprechend auch dem AG nicht Widerspruch eingelegt. Aber was mich so stutzig macht, ich habe die Kündigung zum 30. November 18 erhalten bin aber weiterhin Krankenversichert. Ich wollte mit n die Familienversicherung auf meinen Ehemann, jedoch hat sich herausgestellt, dass ich weiterhin über meinen AG versichert bin. ch bin jetzt im 6. Monat und wollte Alg2 beantragen, wurde eben wegen SS abgelehnt. Die KV meinte ich habe nur Anspruch auf Mutterschaftsgeld wenn ich einen AG habe. Dadurch dass ich jetzt arbeitslos bin steht mir wohl auch das nicht zu. Deswegen bin ich grad komplett durcheinander wegen der finanziellen Situation. Die Elterngeldstelle hat mir vorhin auch keine richtige Auskunft geben können. Sie meinte nur dass dann die Monate vor der 1. Ss teilweise gezaehlt werden aber weil meine Situation speziell ist würde man das erst nach der Geburt sehen. Jetzt weiss ich garnicht was mir wirklich rechtlich zusteht, wieviel Elterngeld oder Mutterschaftsgeld ja nein? Alg ja nein? Ich freu mich auf Mein Baby aber hab natürlich auch Angst. Danke für die Antworten

von Amina1986 am 18.03.2019, 18:42



Antwort auf: Elterngeld beim 2. Kind

@luvi ja für die Betreuung haette ich meine Eltern das hatte ich der Beraterin auch gesagt. Aber sie meinte für Alg hab ich als schwangere, die dann min. 1 jahr ihr Baby versorgen muss, keine chancen also auch keine Ansprüche. Ich weiss halt nicht wie das so laeuft mit dem Amt, ich war noch nie arbeitslos.

von Amina1986 am 18.03.2019, 18:48



Antwort auf: Elterngeld beim 2. Kind

Irgendwas passt nicht. Schau doch mal zu wann die Kündigung ausgestellt ist, nicht wann du diese bekommen hast. zudem würde ich mal bei der KK nachfragen ob der Ag dich schon abgemeldet hat. dritte Option wäre noch, du beziehst EG Plus, dann wärst du darüber abgesichert. Wie gesagt, ob du schwanger bist oder nicht ist für die Kündigung ohne Belang. Du hättest ihr widersprechen müssen weil du in EZ bist. Ist aber egal wenn die schon im November bei dir war. Damit hat sich die Sache erledigt. Die Aussage der KK stimmt teils. Du hast Anspruch auf Mutterschaftsgeld dann wenn du entweder einen AG hast. oder aber wenn du Anspruch auf ALG1 hast. Dafür musst du dich arbeitslos und -suchend melden und dich nicht abwimmeln lassen das du schwanger nicht vermittelbar wärst. das kann und darf wie gesagt nicht dein Problem sein. Du hast nur deine Bereitschaft dazu zur Verfügung zu stellen und die Voraussetzungen dafür zu erfüllen wie zB Kinderbetreuung. ALG2 dagegen ist was komplett anderes. Das bekommt man bei entsprechender Bedürftigkeit. Damit hättest du aber keinen Anspruch auf Mutterschaftsgeld und das EG könnte mindestens teilweise dir da abgezogen werden. Also blöde Idee. Noch einmal, lass dich bei denen nicht abwimmeln. wenn und arbeiten kannst und willst, steht dir ALG1 zu, also mach dort entsprechend Druck. Damit steht und fällt auch das Mutterschutzgeld.

von Felica am 18.03.2019, 20:20



Antwort auf: Elterngeld beim 2. Kind

Oh ich danke dir für die ausführliche Antwort. Ich werde nochmal zum Arbeitsamt gehen und schauen was sich ergibt. Ah und die Kündigung kam am 5. Oktober 18 mit der Frist zum 30. November und die ss meldete ich leider zu spaet. Ich bekomme Elterngeld plus, welches direkt mit der Geburt Meines 2. Kindes endet. Abgemeldet bei der Krankenkasse bin ich allerdings noch nicht. Warum weiss keiner. Die Personalchefin meinte nur das sei wohl untergegangen. Meine Hoffnung war, dass ich trotzdem etwas Glück bei der Berechnung des Elterngeldes haben werde, da ja das vergangene Einkommen zaehlt aber es wird wohl der Sockelbetrag.

von Amina1986 am 18.03.2019, 22:29



Antwort auf: Elterngeld beim 2. Kind

Hallo, Gehe noch mal zum Arbeitsamt und melde dich arbeitslos. Es ist falsch, dass du als Schwangere keinen Anspruch hast auf ALG. Als Schwangere kann man doch arbeiten. Du findest evtl nicht so leicht einen Job, aber grundsätzlich bist du vermittelbar. Lass dich nicht abwimmeln. Deine Elternzeit endet übrigens mit dem Vertragsende. Ist das schon in der Mutterschutzfrist? Elterngeld wird aber trotzdem wahrscheinlich bei 300 Euro plus Geschwisterbonus. LG luvi

von luvi am 18.03.2019, 22:48



Antwort auf: Elterngeld beim 2. Kind

Dann bist du noch krankenversichert weil du EG bekommst. Da ist also nichts untergegangen sondern rechtens. Ich würde dir aber raten, das restliche EG auszahlen zu lassen sobald das ALG1 endlich beantragt und genehmigt ist. Sonst wird das mit einander verrechnet. Und wie ich schrieb, mehr wie 14 Monate Auszahlung bringen dir dann auch nichts mehr für das neue EG. Also Termin beim Arbeitsamt, Druck machen. Dann direkt zur EG-Kasse, denen das genau schildern, nimm den ALG1-Bescheid und Mutterpass mit, und dann klären zu wann am besten das restliche EG zahlen. Bedenke, dein EG-Anspruch endet sobald du dich für mehr wie 30 Std die Woche dem Arbeitsamt zur Verfügung stellst. Noch besser also auch erst mit der EG-Kasse abstimmen. Lass nicht mehr zu viel Zeit verstreichen. Das alles sollte im laufe dieser Woche geklärt sein sonst wird es zu eng.

von Felica am 19.03.2019, 07:31



Antwort auf: Elterngeld beim 2. Kind

Sie hat doch keine Elternzeit. Ohne Arbeitgeber hat man keine Elternzeit. Sie hat eine Kinderbetreuung und möchte arbeiten, wahlweise Arbeitslosengeld. Vor der zweiten Schwangerschaft hatte sie andere Pläne. Menschen ändern ihre Meinung bei veränderten Lebensverhältnissen. Gehe noch mal zum Jobcenter erkläre denen, dass du unbedingt ab sofort arbeiten möchtest, melde dich arbeitslos und arbeitssuchend. Es gibt auch andere Schwangere, die arbeiten. Luvi

von luvi am 19.03.2019, 20:25



Antwort auf: Elterngeld beim 2. Kind

Also vom jobcenter wurde ich heute auch abgewimmelt mit der Aussage, dass mir Alg1 doch zusteht. Ich bin nur langsam echt genervt weil ich schon zum 2. Mal diese Woche zum 50 km entfernten Arbeitsamt gefahren bin und mir keiner dort eine Antwort geben kann. Mein Wunsch waere Alg1 und dann bis 30 std die Woche arbeiten. Und ja die SS war nicht geplant, aber zeitlich eben sehr blöd. Die Klinik(bin Krankenschwester) hat mir angeboten 200 km weiter weg zu arbeiten, aber das kam nicht in Frage. Jetzt meine konkrete Frage (ich würde mich auch freuen, wenn Frau Bader mir dazu antwortet), wird die EZ mit der Kündigung beendet also schon zum 30. November 18 oder wie eigentlich vereinbart zum 1. August 19? Da die Aussage der Sachbearbeiterin war, auch wenn ich eine Kündigung habe, so lange das Elterngeld bezahlt wird bin ich in EZ und kann mich nicht arbeitslos melden. ch stehe auf dem Schlauch, bin ich nun in EZ oder nicht Oder aber, ist es möglich das restliche EG, was ja eh in 3 Monaten endet, mir vorzeitig auszahlen zu lassen mit der Begründung dass ich nun arbeitslos bin? Und da ich ja keinen AG mehr habe werde ich beim 2. Kind keine EZ haben und somit arbeitssuchend sein können.

von Amina1986 am 19.03.2019, 20:57



Antwort auf: Elterngeld beim 2. Kind

Du musst Frau Bader eine neue Frage stellen. Sie liest die Nachfragen unter beantworteten Fragen nicht mehr. Soweit ich weiß, kann man den Auszahlungszeitraum verkürzen und sich den Rest auf ein Mal auszahlen lassen. Frag doch bei der Elterngeld Stelle nach. Ein Tipp, reiche den Antrag auf ALG schriftlich ein, wenn sie sich weigern, den anzunehmen. LG luvi

von luvi am 19.03.2019, 21:13



Antwort auf: Elterngeld beim 2. Kind

Außerdem, was das Jobcenter sagt, macht doch irgendwie keinen Sinn. Wenn du Elterngeld beziehst, bist du in Elternzeit. Und? Was bedeutet das? Darf man in der Elternzeit nicht arbeiten? Das ist ausdrücklich geregelt. In der Elternzeit darf man arbeiten und sogar Arbeitslosengeld beziehen. Abgesehen davon hast du gar keinen Arbeitgeber... Luvi

von luvi am 19.03.2019, 21:17



Antwort auf: Elterngeld beim 2. Kind

@luvi und @felicia ich danke euch für die Antworten. Das Durcheinander in der ganzen Situation war wohl dass ich in der ez gekündigt wurde aber der AG mich nicht von der KK abgemeldet hat und ich immer gesagt habe "ich bin noch in EZ", da es verschiedene Aussagen dazu gab, ob man auch nach Kündigung ohne AG in EZ ist. ich habe ja auch hier gefragt weil ich echt null Schimmer habe. Also morgen fahr ich nochmal zum Arbeitsamt, melde mich für das Ende der EZ im Juni arbeitssuchend und bestaetige dass ich für die Betreuung der Kinder Kita und Oma habe. Viele Grüsse

von Amina1986 am 19.03.2019, 21:49



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