Gute Tag Frau Bader,
wir erwarten unser erstes Kind im Juni 2018. Elterngeld werden wir für 2 Jahre beantragen, allerdings werde ich in dieser Zeit nicht arbeiten gehen.
Vor der Schwangerschaft war ich voll berufstätig, da ich im Krankenhaus arbeite, habe ich ein Berufsverbot erteilt bekommen.
Wir planen auf jeden Fall ein 2. Kind.
Unsere Frage: Wie viele Monate dürfen max. zwischen der Geburt des ersten Kindes und des zweiten liegen, sodass die 12 Monate vor der Geburt unseres ersten Kindes als Berechungsgrundlage herangezogen werden.
Darf man überhaupt Elterngeld plus beantragen ohne dazu zu verdienen?
Werden nur 12 Monate nach der Geburt angerechnet oder doch die 24 Monate? Ich weis, dass das Elterngeld nicht zur Berechnung herangezogen wird in der Zeit des Bezuges .
Und wie sieht das aus wenn ich die ersten 2 Monate nach der Geburt Mutterschaftsgeld bekomme? Dann muss ich doch die ersten beiden Monate Elterngeld Basis beantragen, welches ich aber nicht bekommen werde, da mein Mutterschaftsgeld höher ist als das ausgezahlte Elterngeld.
So verbleiben mir dann nur noch 22 Monate Elterngeld plus.
Fragen über Fragen...
Vielen Dank schon mal für Ihre Bemühungen
Mit freundlichen Grüßen
Alexandra V.
von
alexandra-christin
am 09.04.2018, 12:41
Antwort auf:
Elterngeld beim 2. Kind
Hallo,
es ist auf jeden Fall sinnvoll, Elterngeld Plus zu beantragen, berücksichtigt werden bis zu 14 Lebensmonate. Das Wahlrecht, ob man Basis-Elterngeld oder Elterngeld Plus beantragt, steht jedem frei, unabhängig davon, ob man arbeitet oder nicht.
Dann zählte der vorgeburtliche Mutterschutz vom zweiten Kinder dazu, der ja variiert. Gehen wir mal von den gesetzlichen sechs Wochen aus.
ddann dürften die beiden Kinder 16 Lebensmonate auseinander sein, um das volle Elterngeld wie beim ersten Kind (zuzüglich Geschwisterbonus) zu erhalten.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 10.04.2018
Antwort auf:
Elterngeld beim 2. Kind
Das Elterngeld für ein weiteres Kind errechnet sich ebenfalls aus dem Einkommen aus Erwerbstätigkeit der letzten 12 Monate vor Beginn der neuen Mutterschutzfrist. Sollten in diesen Zeitraum Monate fallen, in denen noch Elterngeld für ein älteres Kind in den ersten 14 Lebensmonaten bezogen wurde, so besteht hier dem Grunde nach die Möglichkeit diese durch Monate zu ersetzen, die zur Berechnung des Elterngeldes des älteren Kindes herangezogen wurden. Dies ist dann für jeden betroffenen Berechungsmonat einzeln zu prüfen.
Elterngeldzahlungen ab dem 15. Lebensmonat oder auch Elternzeit ohne Elterngeld verändern den Bemessungszeitraum nicht und führen zu einem geringeren neuen Elterngeld.
Solltest du Mutterschaftsgeld bekommen, dann musst du diese Zeit als Basismonate beantragen. Damit fallen im Normalfall 2 deiner 12 Monate Basiselterngeld weg und du hast noch 10 Monate übrig.
Aus denen kannst du dann noch 20 Monate Elterngeld Plus machen, sodass du für insgesamt 22 Monate nutzt.
Die letzten beiden Monate deiner 2 jährigen Elternzeit bekommst du dann kein Geld mehr.
von
Dojii
am 10.04.2018, 07:29