Sehr geehrte Frau Bader,
ich habe eine Frage bzgl. des Elterngeldes für das zweite Kind.
Ich würde mir das Elterngeld beim ersten Kind über 2 Jahre auszahlen lassen - also Hälften bzw. von max 66% auf 2 Jahre a 33% aufteilen.
Aber die Frage ist ob dann die 2 Jahre a max 33% als Elterngeldzeit angesehen werden, wenn ich im zweiten Jahr des Elterngeldbezugs wieder schwanger werde? Wird dann auf das Nettoeinkommen vor Kind 1 zurückgegriffen?
Bsp. 2014 reguläre Vollzeitarbeit mit 2700€ netto
1.1.2015 kommt Kind 1 zur Welt
ab 1.3.2015 bis 31.12.2016 Elterngeld in Höhe von 900€ (33% p.a über 2 Jahre)
1.1.2017 Kind Nr. 2 kommt zur Welt
Auf welcher Basis wird nun das Elterngeld für Kind Nr. 2 berechnet? Auf dem Nettoeinkommen aus dem Jahr 2014?
Viele Grüße
von
Gabi S.
am 24.01.2016, 18:00
Antwort auf:
Elterngeld beim 2. Kind
Hallo,
nein, es werden nur die Basis-EG Monate ausgeklammert
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 26.01.2016
Antwort auf:
Elterngeld beim 2. Kind
Es gelten die 12 Monate vor Geburt, würde also auf den Sockelbetrag rauslaufen. Wenn man splittet, gilt das 2. Jahr nicht als Elternzeit mit EG Bezug, da bekommt man nur die angesparte HÄLFTE ausgezahlt.
von
sternenfee75
am 24.01.2016, 18:56
Antwort auf:
Elterngeld beim 2. Kind
Nein. Es werden nur die Basismonate ausgeklammert. Alles nach dem 1. Geburtstag geht demnach mit Netto 0 in die nächste Berechnung ein. Je nachdem wann Kind zwei kommt, werden falls das keine 12 Monate sind mit denen vor dem MuSchutz von Kind 2 ergänzt aber hält nur ergänzt. Willst du dann wieder mehr Elterngeld haben, musst du nach dem 1. Geburtstag zumindest Teilzeit arbeiten.
LG
Lilly
Mitglied inaktiv - 24.01.2016, 18:59