Hallo,
eine Frage zur Berechnung des Elterngeldes beim 2. Kind:
Wenn man sich das Elterngeld für das erste Kind hat über 24 Monate auszahlen lassen, wird dann das Elterngeld für das 2. Kind (geboren 24 Monate nach dem ersten Kind) anhand des Einkommens vor dem ersten Kind berechnet?
Dann könnte man ja im Prinzip 4 Jahre lang vom halben Elterngeld leben oder?
Vielen Dank.
Mitglied inaktiv - 11.01.2011, 13:27
Antwort auf:
Elterngeld beim 2. Kind nach Elterngeld-Halbierung
Hallo,
Das Elterngeld berechnet sich aus dem durchschnittlichen Nettoeinkommen der zwölf Kalendermonate vor der Geburt. Wurde in diesem Zeitraum Elterngeld für ein vorhergehendes Kind (ohne Verlängerungsmonate) oder Mutterschaftsgeld bezogen, werden diese Monate nicht mitgezählt und durch frühere Monate ersetzt. Der Zeitraum verschiebt sich entsprechend. In die Berechnung werden immer zwölf Monate einbezogen.
Ein Beispiel mag dies verdeutlichen: Angenommen, das erste Kind wird am 3. März 2007, und das zweite Kind am 21. August 2008 geboren. Die Leistungsempfängerin erhält ab dem 18. Januar 2007 Mutterschaftsgeld für das erste und ab dem 10. Juli 2008 Mutterschaftsgeld für das zweite Kind. Eltergeld wird vom 3. März 2007 bis zum 2. März 2008 gezahlt. Die zwölf Kalendermonate vor der Geburt des zweiten Kindes sind die Monate August 2007 bis Juli 2008: Der Durchschnitt des Einkommens wird aber aus den oben genannten Gründen aus den Monaten April 2008 bis Juni 2008 und April 2006 bis Dezember 2006 gebildet. Von April 2008 bis Juni 2008 lag kein Erwerbseinkommen vor. Von April 2006 bis Dezember 2006 waren es monatlich je 2000 Euro, insgesamt also 18000 Euro. Daraus ergibt sich ein durchschnittliches Nettoeinkommen von 1500 Euro (18000 Euro dividiert durch zwölf). Das Elterngeld beträgt folglich 1005 Euro (nämlich 67 Prozent von 1500 Euro). Hinzu kommt ein Geschwisterbonus von 100,50 Euro (zehn Prozent von 1005 Euro). Monate nach dem Elterngeldbezug, in denen die Frau nicht arbeitet, fließen in die Berechnung ein als Monate ohne Einkommen.
Liebe Grüsse,
NB
(Quelle Bsp:Zentrum Bayern Familie und Soziales)
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 11.01.2011
Antwort auf:
Elterngeld beim 2. Kind nach Elterngeld-Halbierung
Stimmt es, dass man während des Elterngeldbezuges einen 400 Euro-Job machen darf, ohne dass das Elterngeld gekürzt wird?
Eine Freundin meint das nämlich...
Nochmals danke!
Mitglied inaktiv - 11.01.2011, 13:30
Antwort auf:
Elterngeld beim 2. Kind nach Elterngeld-Halbierung
Also, mit der Berechnung dass ist leider nicht so. Das Elterngeld wird Dir für 12 Monate gezahlt. Wenn Du es Dir strecken läßt ist nur die Auszahlung anders. Bei der Berechnung für das zweite Kind zählen aber die Monate 1-12 von der Auszahlung als volle Monate und die Monate 13-24 all Nullrunde. Somit würde Du beim Zweiten Kind nur den Sockelbetrag und den Geschwisterbonus bekommen.
Und ja, Frau Bader sagt auch immer das man neben dem Elterngeld 400€ verdienen darf ohne dass es angerechnet wird. Darf nur nicht mehr als 30h sein!
LG Sabine
Mitglied inaktiv - 11.01.2011, 14:22
Antwort auf:
Elterngeld beim 2. Kind nach Elterngeld-Halbierung
Hallo,
Das Elterngeld berechnet sich aus dem durchschnittlichen Nettoeinkommen der zwölf Kalendermonate vor der Geburt. Wurde in diesem Zeitraum Elterngeld für ein vorhergehendes Kind (ohne Verlängerungsmonate) oder Mutterschaftsgeld bezogen, werden diese Monate nicht mitgezählt und durch frühere Monate ersetzt. Der Zeitraum verschiebt sich entsprechend. In die Berechnung werden immer zwölf Monate einbezogen.
Ein Beispiel mag dies verdeutlichen: Angenommen, das erste Kind wird am 3. März 2007, und das zweite Kind am 21. August 2008 geboren. Die Leistungsempfängerin erhält ab dem 18. Januar 2007 Mutterschaftsgeld für das erste und ab dem 10. Juli 2008 Mutterschaftsgeld für das zweite Kind. Eltergeld wird vom 3. März 2007 bis zum 2. März 2008 gezahlt. Die zwölf Kalendermonate vor der Geburt des zweiten Kindes sind die Monate August 2007 bis Juli 2008: Der Durchschnitt des Einkommens wird aber aus den oben genannten Gründen aus den Monaten April 2008 bis Juni 2008 und April 2006 bis Dezember 2006 gebildet. Von April 2008 bis Juni 2008 lag kein Erwerbseinkommen vor. Von April 2006 bis Dezember 2006 waren es monatlich je 2000 Euro, insgesamt also 18000 Euro. Daraus ergibt sich ein durchschnittliches Nettoeinkommen von 1500 Euro (18000 Euro dividiert durch zwölf). Das Elterngeld beträgt folglich 1005 Euro (nämlich 67 Prozent von 1500 Euro). Hinzu kommt ein Geschwisterbonus von 100,50 Euro (zehn Prozent von 1005 Euro). Monate nach dem Elterngeldbezug, in denen die Frau nicht arbeitet, fließen in die Berechnung ein als Monate ohne Einkommen.
Liebe Grüsse,
NB
(Quelle Bsp:Zentrum Bayern Familie und Soziales)
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 11.01.2011