Hallo Frau Bader,
ich hoffe, ich bin mit meiner Frage an der richtigen Stelle bei Ihnen. Generell ist es ja so, dass Urlaubsgeld nicht in die Berechnung vom Elterngeld eingeht. Bei meinem Fall bin ich mir allerdings unsicher - ich bekomme Urlaubsgeld immer dann, wenn ich Urlaub nehme. Beispielsweise nehme ich im April fünf Tage Urlaub, dann bekomme ich mit der Abrechnung im April Geld für fünf Tage oben drauf. In der Gehaltsabrechnung wird alles auf ein netto ausgestellt. Da ich ja fast jeden Monat rund einen Urlaubstag auch wirklich nehme ist mein netto also eigentlich immer höher, als sein sollte.
Jetzt frage ich mich: Wird das Urlaubsgeld da raus gerechnet oder in den netto-Bezügen drin gelassen?
Wenn es so wäre, ließe sich das natürlich nicht ändern aber irgendwie ist es schon ein anderer Fall als einmal im Juni ein Urlaubsgeld zu bekommen.
Vielen Dank und viele Grüße
von
Kh86
am 21.03.2018, 07:14
Antwort auf:
Elterngeld bei unregelmäßigem Urlaubsgeld
Hallo,
es kommt darauf an, als was die Zahlung in der Lohnabrechnung ausgewiesen ist u wie es versteuert wird.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 21.03.2018
Antwort auf:
Elterngeld bei unregelmäßigem Urlaubsgeld
Um die Frage zu beantworten muss man auf die Versteuerung schauen.
Wird das zusätzliche Geld als laufend steuerpflichtig versteuert (also genauso wie der reguläre Lohn), dann wird es beim Elterngeld berücksichtigt.
Wird es dagegen als sonstiger Bezug oder Einmalzahlung versteuert, dann wird es nicht berücksichtigt.
von
Dojii
am 21.03.2018, 07:22
Antwort auf:
Elterngeld bei unregelmäßigem Urlaubsgeld
Vielen Dank erstmal für die Antworten.
Ich habe mal nachgeschaut, das Urlaubsgeld wird auf mein Gesamtbrutto addiert und damit gesamt in die Verteuerung mit einbezogen. Dann müsse es ja mit heran gezogen werden wenn ich das richtig sehe? Macht auf den Monat gesehen ja doch schon einen kleinen, wenn auch feinen Unterschied.
von
Kh86
am 21.03.2018, 10:14
Antwort auf:
Elterngeld bei unregelmäßigem Urlaubsgeld
Das Gesamtbrutto spielt hier keine Rolle.
Wichtig ist, ob das steuerpflichtige Brutto nochmal aufgeteilt wird in laufendes Steuerbrutto und sonstiges Steuerbrutto bzw. einmaliges Steuerbrutto.
Das Layout der Lohnabrechnungen ist immer verschieden, daher kann man jetzt auch nicht pauschal sagen, wo genau du nachsehen musst.
Hier ist eine Beispielabrechnung, die ich auf die Schnelle im Netz gefunden habe:
https://images.gutefrage.net/media/fragen/bilder/lohnabrechnung-zeitarbeit/0_original.jpg
Man sieht hier, dass zwar die Gehaltsbestandteile ins Gesamtbrutto eingehen, aber das Ganze dann unten nochmal in Steuerbrutto L und Steuerbrutto S aufgeteilt wird.
Und nur der Teil, der unter L (für laufend) gelistet wird, hier also 802,51 wird beim Elterngeld berücksichtigt.
Der Teil unter S (für sonstige Bezüge), hier also die 117,10 wird beim Elterngeld ignoriert.
von
Dojii
am 21.03.2018, 11:04
Antwort auf:
Elterngeld bei unregelmäßigem Urlaubsgeld
Ahhhhh, alles klar, vielen Dank. Ja, dann ist das tatsächlich so, dass das bei mir nicht mit einbezogen wird. Es ist aufgeteilt in ein Steuerbrutto laufend und ein Steuerbrutto EZ.
von
Kh86
am 21.03.2018, 11:23