Guten Abend Frau Bader, im Juni 2017 ist unser erster Sohn geboren worden. Ich befinde mich nun in Elternzeit und werde erst im August 2019 wieder arbeiten gehen (Grundschullehrerin, verbeamtet). Momentan erhalte ich Elterngeld (ich 12 Monate, mein Mann 2). Wir planen nun ein zweites Kind und ich würde gern wissen, wie das Elterngeld bemessen wird, wenn ich während der zweijährigen Elternzeit wieder schwanger werde. Richtet es sich erneut nach meinem Verdienst, den ich vor der ersten Elternzeit erhalten habe? Muss ich Fristen beachten? Was wäre, wenn ich zwischen den Elternzeiten einige Monate Teilzeit arbeiten müsste? Wenn ich nun rein finanziell denken würde - was wäre der optimale Zeitpunkt für Schwangerschaft Nummer 2? Danke für Ihre Antwort. Herzliche Grüße K. Kroll
von KrissiV am 01.02.2018, 20:06