Sehr geehrte Frau Bader, ich bin angestellt und betreibe nebenbei ein Gewerbe (Vermittlung von Geschäften). Häufig ist es so, dass die Vermittlungsleistung durch mich erfolgt, der Zahlungseingang für diese Leistungen aber erst in der Zukunft liegt. Während meiner EZ werde ich nicht arbeiten (weder angestellt noch gewerblich), aber es werden trotzdem Zahlungen eingehen für gewerbliche Leistungen, die ich aber bereits vor der Elterzeit geleistet habe. Ich kann zwar sagen, das ein bestimmter Betrag als Zahlung eingeht, ich kann jedoch nicht steuern wann die Zahlung erfolgt. Mindern diese Zahlungen das Elterngeld und wie kann ich ggf. das verhindern?
von SandrasA am 16.01.2014, 11:49