Hallo Frau Bader, ich habe eine Frage zum Elterngeld: Ich arbeite zur Zeit in einer Kinderarztpraxis. Im Vertrag steht Vollzeit mit den normalen 40 Std./Woche. Allerdings umfasst meine wöchentliche Arbeitszeit aufgrund der Sprechstunden nur 25,5 Std. Manchmal auch weniger da es eine sehr kleine Praxis ist und nicht viel los ist. Nach der Entbindung und dem Mutterschutz würde ich gerne wieder Arbeiten. Meine Recherche im Internet ergab das ich 300 Euro Elterngeld bei meinem Verdienst und der Arbeitszeit unter 30 Std/Woche bekommen würde. Nun meine Frage wie verhält sich das wenn mein Vertrag kein Teilzeit-. sondern Vollzeitvertrag ist und darin die normale Vollzeit bei Standardverträgen mit 40 Std. angegeben ist? vielen dank schon im Voraus. nadine1983
von nadine1983 am 13.06.2013, 08:37